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Merkmal der sexuellen Identität ins Grundgesetz

Wie die Grünen-Fraktion will nun auch die SPD-Fraktion das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufnehmen. In einem entsprechenden Gesetzentwurf fordern die SozialdemokratInnen, den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 um eine entsprechenden Formulierung zu ergänzen.

Der SPD-Fraktion zufolge werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen auch heute noch Opfer von Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen.

Zwar hätten gesetzliche Diskriminierungsverbote die rechtliche Situation der Betroffenen deutlich verbessert. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schaffe jedoch eine klare Maßgabe für den Gesetzgeber und halte zum Abbau rechtlicher wie außerrechtlicher Benachteiligungen an. Es stehe zudem für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung in unserer Gesellschaft unter keinen Umständen rechtfertigen könne, heißt es in der Begründung der SozialdemokratInnen im Bundestag.

Öffnet externen Link in neuem FensterGesetzentwurf der  Fraktion der SPD ((17/254)  als PDF-Download


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Samstag 09. Januar 2010

Thema: Antidiskriminierung,





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