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Insbesondere Geld, gesellschaftliche Akzeptanz, Ungebundenheit und Macht sind auch heute noch so ungleich verteilt, dass wir schlechterdings nicht behaupten können, Frauen rivalisierten unter gleichen Bedingungen.

(Christine Bergmann, deutsche Politikerin, u.a. von 1998 bis 2002 Bundesfrauenministerin)

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Wegweisendes Urteil für mehr Gleichberechtigung

Foto: Justitia, Freelancer0111/www.pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ein weiteres Mal mit der Ehe gleichgestellt. Nach einem am 22. Oktober veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts haben gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen den gleichen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente des öffentlichen Dienstes wie EhepartnerInnen. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sieht in der höchstrichterlichen Entscheidungen einen „Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften“.

Den Verweis auf den verfassungsrechtlich garantierten Schutz von Ehe und Familie ließ das Karlsruher Gericht als Begründung für eine Ungleichbehandlung von Eheleuten und gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen nicht gelten. Denn aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lasse sich keine Benachteiligung anderer Lebensformen gegenüber der Ehe herleiten. "Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind", argumentiert das Gericht.

Gleiche Pflichten, gleiche Rechte
Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück: Nicht jede Ehe sei auf Kinder angelegt. Gleichzeitig würden auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland deutet den Karlsruher Beschluss als wichtiges Signal: „Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.“

Der LSVD hat die schwarz-gelbe Koalition deshalb zum Handeln aufgefordert. Das gesamte Bundesrecht müsse nun auf der Grundlage des neuen Verfassungsgerichtsurteils überprüft und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abgebaut werden. „Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!“, hofft der Lesben- und Schwulenverband.

Öffnet externen Link in neuem FensterDer Beschluss vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) im Wortlaut


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Dienstag 27. Oktober 2009

Thema: Gleichstellungspolitik





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