Informationen
4,50 Euro Stundenlohn sind unzumutbar
Ein gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig. Darüber waren sich Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und der Vorstand des Deutschen Frauenrates bei ihrem Treffen am 14. April einig.
Equal Pay – praktische Umsetzung fehlt
Das Gespräch fand einen Tag vor dem ersten Equal-Pay-Day in Deutschland statt, und so war das Thema Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern ein wichtiges Thema. Bundesminister Scholz zeigte großes Interesse an den entsprechenden Aktivitäten des Deutschen Frauenrates und seiner Mitgliedsverbände. Er bat um „operationalisierbare“ Vorschläge, wie das Ziel erreicht werden könne, denn die Gesetze dafür seien da, es mangele aber an praktischer Umsetzung. Verabredet wurde, dass Konsultationsgespräche zwischen dem DF und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Entgeltgleichheit stattfinden sollen.
Übereinstimmung gab es in der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn; es gehe nicht an, so Bundesminister Scholz, dass für Frauen unter Verweis auf ein hohes Einkommen des Partners Stundenlöhne von 4,50 Euro als zumutbar erklärt würden. Der DF betonte, dass die Hinhaltetaktik sowohl der Wirtschaft als auch der Politik im Bezug auf Entgeltgleichheit und Mindestlöhne nicht hinnehmbar sei.
Uneins über nachteilige Auswirkungen der Rentenaltererhöhung
Kritische Nachfragen hatte der DF hinsichtlich der nachteiligen Auswirkungen der Erhöhung des Rentenalters auf Frauen, die bekanntlich die notwendigen Pflichtbeitragsjahre in den seltensten Fällen erreichten. Hierauf erwiderte Bundesminister Scholz, dass die Erhöhung des Rentenalters eine zentrale Maßnahme zur Stabilisierung des Rentensystems sei, die nur unter Inkaufnahme erheblicher Rentenkürzungen oder Beitragssteigerungen geändert werden könne. Für Frauen seien einige Nachteile aber beseitigt worden, so z.B. durch die Anerkennung von Erziehungszeiten als Beitragszeiten und den Versorgungsausgleich nach Trennung und Scheidung.
Dissens über Hartz-Reformen
Unterschiedliche Positionen gab es auch zum Thema Hartz-Reformen. Der DF verwies auf den ersten Zwischenbericht zur geschlechterspezifischen Evaluierung von Hartz IV: Er zeige, dass die im Vorfeld der Reform befürchteten nachteiligen Auswirkungen auf Frauen eingetreten seien. Denn die verschärfte Anrechnung des Partnereinkommens und die mangelhafte Einbeziehung von Nichtleistungsempfängerinnen in die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik habe die Situation von Frauen deutlich verschlechtert. Dem widersprach Bundesminister Scholz: Schon immer seien beim Bezug von zusätzlichen Mitteln aus Steuergeldern die in einer Lebensgemeinschaft/Ehe vorhandenen Mittel berücksichtigt worden, hier hätten die Hartz-Reformen nichts grundlegend verändert.
Nachbesserungsbedarf
Allerdings sieht auch Bundesminister Scholz bei der Eingliederung von Nichtleistungsempfängerinnen noch Verbesserungsbedarf. Zwar sei deren Anteil in den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik angewachsen, aber sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch das BMAS strebten eine weitere Steigerung an. Nach wie vor sei aber hier der flächendeckende Ausbau von Kindertageseinrichtungen, auch solcher mit 24 Stunden Öffnungszeiten, eine unerlässliche Bedingung.
Auch das Thema Menschenhandel kam bei diesem ersten Gespräch zwischen DF und dem Bundesarbeitsminister zur Sprache. Der Vorstand der Frauenlobby beklagte u.a. die Weigerung der Bundesregierung, im Zuwanderungsgesetz einen Rechtsanspruch für Opfer von Menschenhandel auf medizinische und therapeutische Hilfe einzuräumen. Bundesminister Scholz bat um Daten, aus denen klar erkennbar werde, dass trotz einer entsprechenden Verordnung des BMAS die notwendige medizinische und therapeutische Hilfe in vielen Fällen nicht gewährt werde.
Erstellt am: Dienstag 22. April 2008
Thema: Gleichstellungspolitik,



