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Eine umfassende und sachgerechte Aufklärung bei Schönheitsoperationen sei zentrales Anliegen des Deutschen Frauenrates. Die Frauenlobby unterstützt daher die Forderungen des Bundestages, Missbräuche bei Schönheitsoperationen gezielt zu verhindern und Verbraucher umfassend zu schützen. Der DF fordert daher verbindliche Beratungs- und Behandlungsschritte vorzuschreiben, die nachvollziehbar sind und notfalls auch vor Gericht Sicherheit bieten.

Mehr Transparenz und Aufklärung im Bereich Schönheitsoperationen seien dringend nötig. „Der Gesetzgeber sollte den Handlungsrahmen für medizinisch nicht indizierte Operationen durch verbindliche Anforderungen gestalten“, so Brunhilde Raiser, Vorsitzende des DF. Neben dem Beratungsgespräch durch den Chirurgen sollte im Vorfeld ein unabhängiger Berater über mögliche Folgen aufklären. Beratung und Kontrolluntersuchungen nach der Operation müssten ebenfalls fester Bestandteil eines solchen Eingriffs werden. Darüber hinaus seien Qualitätsanforderungen an die ÄrztInnen und Kliniken zu stellen, die Schönheitsoperationen durchführen.

Doch gesetzgerberische Maßnahmen allein reichen nicht aus: Es müsse ein breiter gesellschaftlicher Diskurs über Schönheitsideale angeregt werden, und damit über Sinn und Unsinn solcher Eingriffe.

Lesen Sie weiter:

Stellungnahme des Deutschen Frauenrates vom 17.04.2008 zum Antrag „Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen“ für die Anhörung im Deutschen Bundestag am 23.04.2008

„Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen.“ Antrag der Bundestagsabgeordneten von CDU- und SPD-Fraktion vom 24.10.2007 (BT-Drs.: 16/6779)


 

Erstellt am: Montag 21. April 2008

Thema: Gesundheit , Bioethik,





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