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Jede dritte Mutter-Kind-Kur wird abgelehnt

Müttergenesungswerk

Foto: Müttergenesungswerk

Die Politik soll den Krankenkassen bei der Bewilligung von Mutter-Kind-Kuren in Zukunft stärker auf die Finger schauen.

Angesichts der rückläufigen Bewilligungspraxis durch die Kassen sagte Marlene Rupprecht, SPD-Bundestagsabgeordnete und Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks (MGW), am 24. Juni in Berlin: "Krankenkassen brauchen die politische Kontrolle, damit sie ihre Verantwortung gegenüber den versicherten Müttern und unserer Gesellschaft richtig wahrnehmen."

Das MGW rief kranke Mütter ausdrücklich dazu auf, Anträge auf medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für sich und ihre Kinder zu stellen. Auf Kritik stößt beim MGW, dass immer mehr Kuren von den Kassen abgelehnt würden: bundesweit inzwischen etwa jede dritte Mutter-Kind-Kur.

Ablehnungspraxis oft undurchschaubar
Im 1. Quartal 2010 gab es Belegungsrückgänge in den vom MGW anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Einrichtungen von durchschnittlich 20 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2008. Die eindeutige Rechtslage für solche Gesundheitsleistungen für Mütter lasse die oft undurchschaubare Ablehnungspraxis umso unverständlicher erscheinen.

"Viele Krankenkassen handeln dann eindeutig gesetzwidrig", erklärte Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW. Hier werde auf Kosten der Mütter gespart, die oft nicht mehr die Kraft für lange Widerspruchswege aufbrächten. "Der Auftrag der Krankenkassen für ihre Versicherten ist ein anderer."

Beratungsstellen in Anspruch nehmen
Erschöpften und belasteten Müttern empfiehlt das Müttergenesungswerk, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Die 1.400 Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW unterstützen die Frauen bei der Klärung der Voraussetzungen, bei der Beantragung der Maßnahmen und beraten auch zur Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechtes für die Auswahl der richtigen Einrichtung.

Mit der Gesund­heitsreform der Großen Koalition wurden die sogenannten Mütter- und Mutter/Vater-Kind-Kuren in den Katalog der Pflichtleistungen der Krankenkassen aufgenommen. Seitdem muss Müttern und Vätern, bei denen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, eine stationäre Vorsorge- bzw. Rehabi­litationsmaßnahme für Mütter bzw. Väter genehmigt werden.
Im Jahr 2007 hatte eine Studie des Bundesfamilienministeriums ergeben, dass bundesweit 2,1 Mio Mütter kurbedürftig seien und zwei Drittel aller Kinder in den Mutter-Kind-Maßnahmen behandelt werden.

Weitere Informationen:

Beratungsstellensuche: Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.muettergenesungswerk.de, oder Kurtelefon: 030/33 00 29-29.

Bedarfs- und Bestandsanalyse von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
für Mütter und Väter in Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes
(MGW), Institut für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg,
Öffnet externen Link in neuem FensterAbschlussbericht zu einem Forschungsprojekt des BMFSFJ


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Freitag 25. Juni 2010

Thema: Mütter, Frauengesundheit, Prävention, Familie, Gesundheit,





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