Informationen
Bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern gefordert
Die Finanzierung von Frauenhäusern soll bundesweit auf solide Beine gestellt werden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben deshalb die Bundesregierung in einem Antrag (16/12992) aufgefordert zu prüfen, ob eine bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig und möglich ist. Für schnelle und unbürokratische Hilfe von betroffenen Frauen und Kindern soll die Bundesregierung darüber hinaus bei den Ländern für ein abgestimmtes Vorgehen bei der Finanzierung werben.
Nach Einschätzung von Unions- und SPD-Fraktion führen unterschiedliche Förderwege und Finanzierungsanteile in den einzelnen Bundesländern zu einem heterogenen Gesamtbild. Einige Sachverständige hätten in einer Anhörung auf teilweise erhebliche Finanzierungsprobleme hingewiesen und deshalb eine bundeseinheitliche Regelung empfohlen.
Tatsächlicher Bedarf an Frauenhausplätzen nicht bekannt
Angaben der Landesgleichstellungsministerien zufolge stünden bundesweit
Plätze für rund 7.000 von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Damit weise Deutschland eine der besten Versorgungen mit Frauenhäusern in Europa auf, stellen die Fraktionen von Union und SPD unter Bezugnahme einer Europarats-Erhebung aus dem Jahr 2008 fest. Gleichwohl: Wenn Deutschland europaweit zur Spitzengruppe in der Frauenhausversorgung gehören wolle, müssten rund 40 Prozent bzw. rund 4.800 Plätze mehr bereit gestellt werden, heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen. Genaue Angaben darüber, ob das Angebot an Plätzen ausreichend sei, könnten laut Frauenhauskoordinierung und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser aufgrund fehlender Messbarkeit nicht zuverlässig gemacht werden.
Aus Sicht der Koalitionsfraktionen müsste von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern „jederzeit und unabhängig von der Verfügbarkeit eigenen Einkommens, aber auch unabhängig von Herkunft, Nationalität und Aufenthaltsstatus in akuten Gewaltsituationen unbürokratisch“ ein Platz in einem Frauenhaus angeboten werden. Hierfür, heißt es in ihrem Antrag „Die Situation von Frauenhäusern verbessern“ weiter, bräuchten die Frauenhäuser Planungssicherheit durch eine ausreichende Finanzierung.
Erstellt am: Montag 01. Juni 2009
Thema: Gewalt, Bundestag,


