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In der Theorie sind die Genossinnen schon gleichberechtigt, in der Praxis aber hängt der Philisterzopf den männlichen Genossen noch ebenso im Nacken wie dem ersten besten Spießbürger.

(Clara Zetkin, deutsche Sozialistin, Kommunistin, Frauenrechtlerin (1857-1933))

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DF: Erziehungszeiten bei der Rente besser anerkennen

Silhouette einer Familie vor Euroscheinen

Foto: Gerd Altmann/Silhouettes.com

Im Rahmen der aktuellen Rentendebatte fordert die Frauen-Union der CDU eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten. Diese Forderung hat der Deutsche Frauenrat in einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Volker Kauder, bekräftigt.

Für alle Kinder, die ab 1992 geboren sind, gilt derzeit, dass die ersten drei Jahre nach der Geburt, in denen sich Eltern der Betreuung und Erziehung ihres Kindes widmen, als Beitragszeiten auf die spätere Rente angerechnet werden. Bei Geburten bis 1991 gilt dies nur für das erste Lebensjahr des Kindes.

Diese Regelung wird von vielen Frauenverbänden kritisiert, denn es sei „nicht nachvollziehbar“, heißt es in dem Schreiben der Frauenlobby an Kauder, dass für vor 1992 geborene Kinder lediglich ein Jahr Kindererziehungszeit in der Rente anerkannt werde, bei allen anderen aber drei Jahre. Der Deutsche Frauenrat fordert daher gleichwertige Anerkennung.


AutorIn: Ulrike Helwerth

Erstellt am: Dienstag 17. Januar 2012

Thema: Kinderbetreuung, Rente





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