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Mehr Stolz, ihr Frauen! Wie ist es nur möglich, dass ihr euch nicht aufbäumt gegen die Verachtung, die euch noch immer trifft. - Auch heute noch? Ja, auch heute noch.

(Hedwig Dohm, 1831-1919, deutsche Schriftstellerin, Publizistin, Dramatikerin und Frauenrechtlerin)

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Künast: "Ohne Quote tut sich nichts"

Renate Künast

Renate Künast

Bündnis 90/Die Grünen haben ihren lange angekündigten Gesetzentwurf zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten vorgestellt. Demnach soll börsennotierten Unternehmen und solchen mit ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent vorgeschrieben werden.

Diese zweistufige Quotenregelung soll dem Entwurf zufolge für die AnteilseignerInnen-Seite gelten. Auf der ArbeitnehmerInnen-Seite soll das bestehenden Repräsentationsprinzips ausgebaut werden: Arbeitnehmervertreterinnen- und vertreter müssen entsprechend ihres zahlenmäßigen Verhältnisses im Unternehmen im Aufsichtsrat vertreten sein.

Eine Frage der Gerechtigkeit

Nach den Vorstellungen der Grünen soll die Durchsetzung der Quotenregelung an Sanktionen geknüpft werden. Denn "ohne Quote tut sich nichts“, begründete die grüne Fraktionsvorsitzende Renate Künast am 12. Oktober die Gesetzesinitiative ihrer Partei. Deutschland hänge im europäischen Vergleich beim Frauenanteil hinterher und freiwillige Verpflichtungen der Wirtschaft hätten zu keiner messbaren Veränderung geführt. Der Staat sei daher im Rahmen seiner Schutzpflicht und durch Artikel 3 des Grundgesetzes zum Tätigwerden verpflichtet. „Gleichstellung ist eine Frage der Gerechtigkeit“, bekräftigte Künast.

Der grüne Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr im Bundestag beraten werden. Begrüßt wird er von einer Vielzahl von Frauenverbänden und -initiativen. Der Deutsche Frauenrat unterstützt die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Forderung mit einem Öffnet externen Link in neuem FensterBeschluss seiner Mitgliederversammlung von 2008, in dem ebenfalls eine gesetzliche Quotenregelung für Aufsichtsräte verlangt wird.

Die Vizepräsidentin des Vereins "Frauen in die Aufsichtsräte", Jutta von Falkenhausen, sagte: "Die Quote ist nicht elegant, aber wirksam." Damit könne gegen den "systematischen, häufig gar nicht bewussten Ausschluss von Frauen" vorgegangen werden.

Auch derÖffnet externen Link in neuem Fenster Deutsche Juristinnenbund begrüßte den Gesetzentwurf außerordentlich.

Derzeit liegt der Frauenanteil in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen bei zehn Prozent. Dabei sitzen drei von vier Rätinnen auf der Arbeitnehmerbank.


 

Erstellt am: Dienstag 12. Oktober 2010

Thema: Quote, Aufsichtsräte,





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