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Mutter-Kind-Kuren: Gesetzeswidrige Ablehnungspraxis führt zu weiterem Rückgang

Stempel: Abgelehnt

Foto: Sigrid Rossmann/www.pixelio.de

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind erneut gesunken. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke bestätigt. Dieser Rückgang steht im Widerspruch zu dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das diese Kuren von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung umgewandelt hat.

Tatsächlich haben die Kassen in den Jahren 2008 und 2009 immer weniger für Mutter-Kind-Kuren ausgegeben. Nach Angaben der Bundesregierung waren die Ausgaben unmittelbar nach Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes – wie politisch beabsichtigt - „zunächst spürbar“ angestiegen: im Jahr 2007 um fast 17 Prozent und im Jahr 2008 um 11 Prozent. Doch dann brachen sie im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent, im Jahr 2010 sogar um 9 Prozent ein und sind heute fast wieder auf dem Stand vor der Gesetzesänderung 2006.

Angesichts des erneuten Ausgabenrückgangs in den vergangenen Jahren für Mutter-/Vater-Kind-Kuren geht das Müttergenesungswerk (MGW) mit den Krankenkassen hart ins Gericht: „Das Verhalten der Krankenkassen den Müttern gegenüber, deren Kuranträge abgelehnt werden, ist missachtend und teilweise gesetzeswidrig“, beanstandete Anne Schilling am 31. Mai in Berlin bei der Vorstellung des MGW-Jahresberichts.

Recht oft erst nach Widerspruch

Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CDU), nimmt Anstoß an der Bewilligungs- bzw. Ablehnungspraxis der Kassen. Offensichtlich hätten einige Kassenvertreter noch nicht verstanden, dass der Gesetzgeber die Mutter/Vater-Kind-Kuren 2007 zur Pflichtleistung der Kassen gemacht habe. „Denn uns liegen nicht nur viele Beschwerden, sondern auch Zahlen vor, die belegen, dass die Versicherten zu oft erst in den Widerspruch gehen müssen, um ihr Recht zu bekommen.“ Das kann das Müttergenesungswerk nur bestätigen. Nach einer statistischen Auswertung von Ablehnungen und Widersprüche der im MGW zusammengeschlossenen Beratungsstellen aus dem Jahr 2010 wurde etwa jeder dritte Antrag von einer Kasse abgelehnt. 64 Prozent der AntragstellerInnen mit einer Ablehnung machten von ihrem Recht Gebrauch, in Widerspruch zu gehen - mehr als jede zweite von ihnen mit Erfolg.

Ambulant vor stationär: häufigster Ablehnungsgrund ohne gesetzliche Grundlage
Das Müttergenesungswerk kritisiert in dem Zusammenhang auch die von den Kassen angeführten Gründe für ein Ablehnung. So habe die eigene Auswertung ergeben, dass fast ein Drittel der Anträge unter dem Hinweis abgelehnt worden seien, die ambulanten Maßnahmen seien nicht ausgeschöpft. Das MGW stellt allerdings richtig, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" für Mütter- und Mutter- Kind-Kurmaßnahmen "ausdrücklich nicht" gilt. Über das Wirtschaftlichkeitsgebot versuchen Krankenkassen nun, ein neues Stufenverhältnis anzuwenden.

GKV-Statistik zur Bewilligungs- und Ablehnungspraxis unbrauchbar

Trotz des ganz offenkundigen Ausgabenrückgangs konstatiert die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass in den Jahren 2008 und 2009 der Anteil der bewilligten Anträge (rund 75 Prozent) in etwa gleich geblieben sei. Die hier zugrunde gelegte Antrags- und Bewilligungsstatistik der Kassen (KG5) sei aber alles andere als zuverlässig, sagte Anne Schilling  gegenüber www.frauenrat.de. Das MGW kommt nämlich zu ganz anderen Ergebnissen: die eigene Statistik (Auswertung von insgesamt jährlich über 60.000 Anträgen in den Jahren 2008 bis 2010) fördert eine kontinuierliche Zunahme von abgelehnten Anträgen zu Tage: 2010 lag die Ablehnungsrate bei 34 Prozent.

Auch die Fallzahlenstatistik hält Schilling für fragwürdig: So zählten Kassen Fälle beispielsweise nicht nach einer einheitlichen Definition. Während die eine Kasse eine Mutter mit drei Kindern als eine Fallzahl führt, macht eine andere Kasse daraus vier Fälle.

Ministerium räumt statistische Lücken ein

Auch das Bundesgesundheitsministerium hat die Ergebnisse einzelner Kassen bemängelt und statistische Lücken eingeräumt. So heißt es in seinem Bericht über die Entwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen vom 26. Oktober 2010: „...Bewilligungspraxis durch die Krankenkassen fallen kassendifferenziert betrachtet sehr heterogen aus. Die für diese Unterschiede ursächlichen Faktoren lassen sich mit der vorliegenden Antrags- und Bewilligungsstatistik nicht erfassen.“

Auch der Bundesrechnungshof, der in Kürze seinen Abschlussbericht zur Handhabung der Kassen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren vorlegen wird, hat das Ministerium schon vor einiger Zeit auf die unzureichende Datenlage hingewiesen. Insofern wundert sich Schilling, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Linken-Anfrage auf diese GKV-Statistik zurück greift - ohne die Unbrauchbarkeit des statistischen Materials zu erwähnen.

MGW fordert Ausweitung der Statistik
Um solche Fehlerquellen künftig auszuschließen, hat das MGW dem Bundesgesundheitsministerium Ende Mai Verbesserungsvorschläge gemacht: Danach soll das Ministerium sowohl Krankenkassen als auch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mindestens einmal im Quartal kontrollieren. Zudem fordert das Müttergenesungswerk unter anderem eine einheitliche Falldefinition, eine Unterscheidung zwischen behandlungsbedürftigen und nicht behandlungsbedürftigen Kindern sowie eine statistische Erfassung nach Indikationsgruppen und Ablehnungsgründen.

Weitere Informationen:

Öffnet externen Link in neuem FensterAntwort der Bundesregierung "Entwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen" (Drs. 17/5837)
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 17/5670)

Öffnet externen Link in neuem FensterPressemappe zur Jahrespressekonferenz des Müttergenesungswerks 2011


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Montag 06. Juni 2011

Thema: Mütter, Familie, Frauengesundheit, Gesundheitspolitik





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