Inhalt Navigation Servicespalte


RSS | Drucken | Hilfe | Schriftgröße: A A A


Sie sind hier :  Start  /   Infopool  /   Informationen

Wir sollten die Begriffsverwirrung endlich richtigstellen: Frauen haben genug Arbeit. Was ihnen fehlt, ist bezahlte und qualitativ zumutbare Arbeit.

(Marieluise Beck, grüne Politikerin, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002-2005))

Weitere Meldungen

DF: Neuer Terminkalender [neu]

Mehr Informationen und Service möchte der Deutsche Frauenrat auch auf seiner Website bieten....

Unsere Zeitschrift

Die neueste Ausgabe mit ausgewählten Beiträgen.

2/2012 Care-Ökonomie

Wen kümmert's, wer sich kümmert?

Ein paar grüne Gummihandschuhe mit verziertem Bündchen

Ihre Einzelheftbestellung


Informationen

Regenbogenfamilien: Bundesregierung prüft gemeinsame Adoption

Kinder im Anhänger mit der Aufschrift "Wir sind eine glückliche Regenbogenfamilie"

Regenbogenfamilie auf dem CSD, Foto: Melinda/wikimedia commons

Ob verpartnerte Menschen das Adoptivkind ihres Partners/ihrer Partnerin ebenfalls adoptieren dürfen, das will die Bundesregierung prüfen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) verbindet mit der Ankündigung allerdings wenig Hoffnung.

Ihre Entscheidung will die Bundesregierung auch vom Ausgang zweier beim Bundesverfassungsgericht anhängiger Verfahren abhängig machen.

Gegenwärtig können LebenspartnerInnen ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Lediglich die sogenannte Stiefkindadoption ist ihnen möglich, vorausgesetzt es handelt sich um das leibliche Kind des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin. Das "Europäische Abkommen über die Adoption von Kindern" vom Herbst 2008 überlässt den Staaten die Entscheidung, ob sie in einer stabilen Partnerschaft zusammenlebenden, homosexuellen Paaren die Adoption eines Kindes ermöglichen.

Manfred Bruns, Sprecher des LSVD, kann nicht fassen, "dass die Bundesregierung sich nicht dazu durchringen kann, gleichgeschlechtliche Familien durch eine Aufhebung des Verbots der Kettenadoption zu stärken." Wie im Steuerrecht glänze die Regierung auch hier mit Untätigkeit und verweise auf anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

LSVD fordert Öffnung der Ehe

Bruns sieht nur eine Möglichkeit: "Die Öffnung der Ehe ist die logische und beste Lösung zur rechtlichen Gleichstellung" - zumal die Bevölkerung schon längst die Lebenspartnerschaft als Homosexuellen-Ehe akzeptiere. Folgerichtig könne der Gesetzgeber auch getrost die Ehe durch eine Neufassung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1353 BGB) öffnen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei Entscheidungen vom 7. Juli 2009 und vom 21. Juli 2010 deutlich gemacht, dass eingetragene LebenspartnerInnen wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft lebten, die genauso eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht begründe. Die Privilegierung der Ehe liege demnach in der auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den/die PartnerIn. In diesem Punkt unterscheiden sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe nicht.

Weitere Informationen:

Öffnet externen Link in neuem FensterAntwort der Bundesregierung 

 

 


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Montag 16. Januar 2012

Thema: Regenbogenfamilien, Homosexualität, Familie, Adoption,





DF-Internet: Suche

Die Suche erfolgt im Infopool des DF.

detailierte Suche...

DF-Newsletter: Abo

Informiert bleiben: der DF-Newsletter.

DF-Presseverteiler: Abo

Informiert bleiben: der DF-Presseverteiler.

DF-Quick Link

Bitte geben Sie hier Ihren Quick Link-Code ein.

Was sind Quick Links?


Deutscher Frauenrat
Lobby der Frauen - Bundesvereinigung von Frauenverbänden und gemischter Verbände in Deutschland e.V.

Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin | Tel. 030 - 204569-0 | Fax 030 - 204569-44 | www.frauenrat.de


zum Seitenanfang