Inhalt Navigation Servicespalte


RSS | Drucken | Hilfe | Schriftgröße: A A A


Sie sind hier :  Start  /   Infopool  /   Informationen

Glaube nicht: Es muss so sein, weil es nie anders war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte für sterile Gehirne. Schaffe Möglichkeiten!

(Hedwig Dohm, deutsche Schriftstellerin und Publizistin, 1831-1919)

Weitere Meldungen

DF: Neuer Terminkalender [neu]

Mehr Informationen und Service möchte der Deutsche Frauenrat auch auf seiner Website bieten....

Unsere Zeitschrift

Die neueste Ausgabe mit ausgewählten Beiträgen.

2/2012 Care-Ökonomie

Wen kümmert's, wer sich kümmert?

Ein paar grüne Gummihandschuhe mit verziertem Bündchen

Ihre Einzelheftbestellung


Informationen

Telekom will Beruf und Pflege vereinbaren

Alte Frau geht mit Rollator

Fotos: Matchka/www.pixelio.de

Als eines der ersten Unternehmen hat die Deutsche Telekom angekündigt, ihren Beschäftigten das Recht auf eine Familienpflegezeit zu gewähren. Mit Beginn des neuen Jahres ist das in weiten Teilen umstrittene Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten.

Dieses sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie eine/n Angehörige/n pflegen. Wird die Arbeitszeit wegen Pflege beispielsweise auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist.

Viel Kritik am neuen Gesetz
Doch so hehr der Anspruch des Gesetzes aus dem Hause von Bundesministerin Kristina Schröder (CDU) auch ist - es hagelte Kritik von allen Seiten insbesondere wegen des fehlenden Rechtsanspruchs. Auch der Deutsche Frauenrat hatte in einer Öffnet externen Link in neuem Fenstergemeinsamen Erklärung mit anderen Verbänden beanstandet: "Ohne einen Rechtsanspruch sind weder Beginn noch Ende der Familienpflegezeit ordentlich geregelt". Alle zu treffenden Vereinbarungen müssten in einer vom Gesetzgeber nicht näher definierten Übereinkunft zwischen ArbeitgebeInnen und ArbeitnehmerInnen ausgehandelt werden.

DF: Besser kein Gesetz als ein so schlechtes
Auch den fehlenden Kündigungsschutz zum Zeitpunkt der Beantragung sowie die private Zusatzversicherung der Beschäftigten für den Fall ihres Todes hatte der Deutsche Frauenrat kritisiert. Das vorliegende Familienpflegezeitgesetz gehe ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sei für die Pflegebedürftigen nicht hilfreich, urteilte die Frauenlobby - und befand: "Besser kein Gesetz als ein so schlechtes!"

Telekom: Vereinbarkeit ist Ausdruck einer guten Unternehmenskultur
Thomas Sattelberger, Personalvorstand der Deutschen Telekom, sieht in der neuen Familienpflegzeit dennoch ein Instrument, um Arbeitszeiten individueller und flexibler zu gestalten. "Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist bei uns kein Lippenbekenntnis, sie ist Ausdruck einer guten Unternehmenskultur - nicht nur bei Elternzeit, sondern jetzt auch bei Pflege."


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Montag 02. Januar 2012

Thema: Pflege





DF-Internet: Suche

Die Suche erfolgt im Infopool des DF.

detailierte Suche...

DF-Newsletter: Abo

Informiert bleiben: der DF-Newsletter.

DF-Presseverteiler: Abo

Informiert bleiben: der DF-Presseverteiler.

DF-Quick Link

Bitte geben Sie hier Ihren Quick Link-Code ein.

Was sind Quick Links?


Deutscher Frauenrat
Lobby der Frauen - Bundesvereinigung von Frauenverbänden und gemischter Verbände in Deutschland e.V.

Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin | Tel. 030 - 204569-0 | Fax 030 - 204569-44 | www.frauenrat.de


zum Seitenanfang