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Ich frage mich manchmal, ob Männer und Frauen wirklich zueinander passen. Vielleicht sollten sie einfach nebeneinander wohnen und sich nur ab und zu besuchen.

(Katherine Hepburn, 1907-2003, amerikanische Schauspielerin)

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10 Jahre Bundesgleichstellungsgesetz: Gut gemeint aber wenig wirkungsvoll

Frauen- und Männerzeichen durch Paragrafenzteichen miteinander verbunden

Vor zehn Jahren, am 5. Dezember 2001, trat das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) in Kraft. Es soll in der Bundesverwaltung und den Bundesgerichten für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen und bestehende und zukünftige Diskriminierungen verhindern. Die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Marlies Brouwers, würdigte das Gesetz als gut gemeint aber wenig wirkungsvoll.

Eine Kultur der Gleichstellung sieht anders aus
„Natürlich ist ein Gesetz besser als keines. Das sehen wir etwa beim Thema Frauen in Führungspositionen. Während in der ‚gesetzlosen‘ Privatwirtschaft Spitzenfrauen noch immer in homöopathischen Dosen vorkommen, sieht es in den Bundesverwaltungen deutlich besser aus. Aber besser heißt nicht gut. Nehmen wir zum Beispiel die 14 Bundesministerien: Sie werden derzeit von acht Ministern und sechs Ministerinnen geleitet, das entspricht einer Frauenquote von knapp 43 Prozent. Bei den Parlamentarischen StaatssekretärInnen kommen auf 21 Männer sechs Frauen (22,2 Prozent), bei den beamteten StaatssekretärInnen auf 19 Männer fünf Frauen (20,8 Prozent). Bei den Abteilungsleitungen ist das Missverhältnis noch größer, dort liegt der Frauenanteil deutlich unter zwanzig Prozent. Eine Kultur der Gleichstellung sieht anders aus“, äußerte sich Brouwers am 1. Dezember gegenüber der Presse.

Männliche Monokultur längst nicht überwunden

Ein Gesetz könne nur so gut sein, wie die Bemühungen um seine Umsetzung hoch seien. Und da gebe es große Unterschiede, so Brouwers. Und sie verwies darauf, dass in einigen Bundesministerien zumindest die beiden obersten Leitungsebenen bereits weitgehend geschlechtergerecht besetzt seien, in anderen herrsche hingegen „nach wie vor eine männliche Monokultur“. Besonders beschämend sei, dass sich selbst das Bundesfrauenministerium zwei männliche Staatssekretäre leiste und nur eine der fünf Abteilungen von einer Frau geleitet werde.

„Die gläserne Decke für Frauen kann nur von oben durchstoßen werden: Indem Chefs und Chefinnen mehr professionellen Ehrgeiz und Verantwortung für Gleichstellung entwickeln, Ziele vereinbaren und dafür sorgen, dass sie umgesetzt werden“, sagte Brouwers.  „Wir wollen, dass aus einem gut gemeinten endlich ein wirkungsvolles Gesetz wird“, so die Vorsitzende der Frauenlobby.

IMA fordert mehr Verantwortung der Führungskräfte

Auch das Fazit des Interministeriellen Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten in Bundesverwaltung und Bundesgerichten (IMA) ist verhalten: „Das Gesetz ist gut, aber Grund zum Jubeln gibt es nicht. Es fehlt nach wie vor an der Umsetzung“, heißt es in einer Pressemitteilung des IMA. Die gläsernen Decken in der Bundesverwaltung und in den Bundesgerichten seien deutlich spürbar. „Geht es in puncto Chancengleichheit weiter wie bisher, werden Leitungsfunktionen frühestens in 30 Jahren zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein“, heißt es darin weiter.

Der IMA fordert in einem überarbeiteten Bundesgleichstellungsgesetz eine stärkere Verantwortung der Führungskräfte im Sinne eines „top-down-Prinzips“, eine Stärkung von Funktion und Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Bundesverwaltung und den Bundesgerichten sowie ein Klagegerecht der Gleichstellungsbeauftragten gegen gleichstellungsfeindliche Personalmaßnahmen.


AutorIn: Ulrike Helwerth

Erstellt am: Montag 05. Dezember 2011





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