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Quote: Entwurf der Grünen in namentlicher Abstimmung gescheitert

Wahlurne auf Tisch im Plenarsaal

Urne für nicht benutzte Stimmkarten: Foto: Deutscher Bundestag/studio kohlmeier

In einer namentlichen Abstimmung am 2. Dezember ist ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten im Bundestag abgelehnt worden. Gegen den Gesetzentwurf der Grünen stimmten 281 Abgeordnete, 236 waren dafür, acht enthielten sich.

Grüne wollen 40-Quote ab 2017
Der Öffnet externen Link in neuem FensterGesetzentwurf der Grünen sieht ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter Unternehmen und Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung vor. Werden diese Vorgaben nicht erreicht, droht die Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse zur Aufsichtsratswahl und die Nichtigkeit von Beschlüssen eines quotenwidrig zusammengesetzten Aufsichtsrats. Das heißt konkret, dass der Aufsichtsrat den Vorstand nicht gemäß § 84 AktG bestellen kann und der Aufsichtsrat zustimmungspflichtige Geschäfte nicht beschließen kann. Für die ArbeitnehmerInnenseite will die Grünen-Fraktion den Ausbau des bestehenden Repräsentationsprinzips. Das heißt ArbeitnehmerInnenvertreterInnen müssen entsprechend ihres zahlenmäßigen Verhältnisses im Unternehmen im Aufsichtsrat vertreten sein.

Keine gesetzgeberische Überregulierung
Die Koalitionsfraktionen lehnen eine "Zwangsquote" dagegen ab. Es sei zwar eine "traurige Tatsache", dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert seien, so der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth. Das Problem lasse sich aber nicht, wie von der Opposition vorgeschlagen, über eine starre Quote lösen, sondern über den von der Koalition vorgeschlagenen Stufenplan "ohne gesetzgeberische Überregulierung".

Schnelle Regelung: 30 Prozent bis 2018
Dass nicht alle Mitglieder der Unionsfraktion die sogenannte Flexiquote befürworten, stellte die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker klar. Man dürfe nicht davon ausgehen, dass das Problem sich von alleine regeln werde - man brauche vielmehr eine „schnelle Regelung". Zielvorgaben von 30 Prozent bis 2018 seien hier denkbar.

Die CDU-Frauenpolitikerin und Vorsitzende der Unionsfrauen im Bundestag, Rita Pawelski, warf der SPD-Fraktion vor, indem sie eine namentliche Abstimmung  zu den Initiativen durchgesetzt habe, habe sie "der Sache geschadet", weil sie und ihre Fraktions-Kolleginnen damit gezwungen worden seien, "in eine Richtung abzustimmen, die wir eigentlich nicht wollen".

Neben dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten stimmte der Bundestag namentlich auch ab über einen Öffnet externen Link in neuem FensterAntrag der SPD-Fraktion, die eine Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben will. In die erste Lesung ging zudem ein Antrag der Grünen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungspositionen.


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Sonntag 04. Dezember 2011

Thema: Quote, Bundestag, Aufsichtsräte,





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