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Antidiskriminierungsstelle muss Arbeit einschränken
Die vom Bundestag beschlossenen Mittelkürzungen und Entflexibilisierung wichtiger Haushaltstitel werden für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) spürbare Konsequenzen haben.
Beratungsnetzwerke in Gefahr
Insbesondere die in diesem Jahr gestartete "Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft", die bundesweit zum Aufbau von Beratungsnetzwerken gegen Diskriminierung beitragen und im Jahr 2012 deutlich ausgebaut werden sollte, sei "akut gefährdet", sagte die Leiterin der ADS, Christine Lüders.
Nach den vom Bundestag am 24. September beschlossenen Kürzungen wird die Antidiskriminierungsstelle im kommenden Haushaltsjahr nur noch rund 130.000 Euro statt der ursprünglich vorgesehenen 500.000 Euro für den Aufbau von Beratungsnetzwerken bereitstellen können.
Festhalten will Lüders in jedem Fall an der "Koalition gegen Diskriminierung", die Bestandteil der Offensive ist. Im laufenden Jahr sind bereits die Länder Berlin, Hamburg und Brandenburg der Koalition beigetreten, weitere haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert. Alle Länder, die der Koalition beitreten, wollen dafür Sorge tragen, dass dem Thema Diskriminierung künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Eingeschränkte Öffentlichkeitsarbeit
Deutlich einschränken muss sich die ADS auch bei der Öffentlichkeitsarbeit, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein zentraler Auftrag der Arbeit der Stelle ist. "Mit 150.000 Euro Jahresbudget und fehlenden Flexibilisierungsmöglichkeiten bei unseren Haushaltstiteln sind wir zukünftig nicht mehr in der Lage, bundesweite Aufklärungskampagnen über die Rechte von Diskriminierungsopfern umzusetzen", sagte Lüders. Auch auf Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen zum Antidiskriminierungsschutz müsse die ADS im Jahr 2012 verzichten.
Erstellt am: Dienstag 29. November 2011
Thema: Antidiskriminierung,



