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Auch die Bedarfsgemeinschaft muss überdacht werden
Der Deutsche Frauenrat hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.2.2010 zu den Regelsätzen des SGB II begrüßt. Auch wenn sein Inhalt vorhersehbar war, überrascht doch die deutlich formulierte Kritik an der bisherigen Ermittlung des Existenzminimums vor allem für Kinder. Jene hat das Gericht als unvereinbar nicht nur mit der verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde sondern auch mit dem Sozialstaatlichkeitsprinzip erachtet.
„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber so hohen Druck macht, diesen Missstand zu beheben“, sagte Sieglinde Scheel, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrates, die die Urteilsverkündung in Karlsruhe verfolgte vor der Presse. „Mit dem bisherigen Verfahren der Bedarfsermittlung muss endlich Schluss sein.“ Demnach wird der Bedarf nur für Alleinstehende bzw. den Haushaltsvorstand nachvollziehbar nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, während der Bedarf aller weiteren Mitglieder „ins Blaue hinein“ (Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier) abgeleitet wird. „Dieses Verfahren geht vor allem an den Bedürfnissen von Kindern völlig vorbei und wurde daher vom Bundesverfassungsgericht besonders kritisiert“, so Scheel.
Die Pressemitteilung des DF vom 9.2.2010 im vollen Wortlaut
Erstellt am: Dienstag 09. Februar 2010
Thema: Sozialpolitik, Menschenrechte,



