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Das Ende der Lippenbekenntnisse

Hochfliegender Storch

Foto: Michael Bührke/www.pixelio.de

Deutschlands Hebammen erhöhen den Druck. Mit einer Arbeitsniederlegung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen wollen sie die Krankenkassen dazu bewegen, dass ihre Leistungen künftig besser vergütet werden.

Wie der Deutsche Hebammenverband (DHV) mitteilte, streiken die Hebammen in diesen drei Bundesländern zwischen dem 30. November und Ende Januar. "Wenn wir von unserer Arbeit nicht leben können, werden wir sie auch nicht erbringen", erklärten die Streikenden. Mit ihrer Aktion appellieren die Hebammen an die Krankenkassen und fordern, dass die Wahlfreiheit des Geburtsortes garantiert und die Hebammenhilfe in Deutschland erhalten werden. Bestreikt werden alle freiberuflichen Hebammentätigkeiten außer der Geburtshilfe. Während der Streikwochen wird für Schwangere ein Notdienst eingerichtet sein.

In den vergangenen Monaten hatten die Hebammen wiederholt auf ihre prekäre Situation hingewiesen. Die Proteste kochten zuletzt hoch, als im Juli dieses Jahres die Haftpflichtprämien der Hebammen um 50 Prozent auf 3.700 Euro/Jahr angehoben wurden - eine Steigerung, die nicht etwa auf die Zunahme entsprechender Schadensfälle zurück zu führen war, sondern vielmehr auf die gestiegenen Pflegekosten der Geschädigten.

7,54 Euro Stundenlohn

Viele Hebammen haben im Zuge dieser Anhebung ihren Job an den Nagel gehängt. "Wir Hebammen leben Tag und Nacht in Bereitschaft, unter der Geburt tragen wir die Verantwortung für Mutter und Kind. Dafür erhalten wir 7,54 € pro Stunde vor Steuern", so Martina Klenk, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. "Das muss sich ändern!"

Das Einkommen müsse sich in Zukunft an der hohen Verantwortung von Hebammen orientieren, fordert der Hebammenverband und bekräftigte seine Enttäuschung über die letzte Vergütungserhöhung im Juli um 48 Cent auf 27 Euro für einen Wochenbettbesuch. "Die bisherige Anpassung der Vergütung stellt dagegen keinen annähernden Ausgleich dar zu den gestiegen Haftpflichtprämien oder zu den sonstigen berufsbedingten Ausgaben."

Wenig Verständnis haben die Geburtshelferinnen dabei für das Argument der Krankenkassen, wonach eine höhere Vergütung die Beitragssatzstabilität gefährden würde. Wegen der jüngsten Honorarerhöhung für Ärztinnen und Ärzte entbehre dieses Szenario jeder Grundlage, meinen die Hebammen.

Anträge der Linken und der Grünen scheitern im Gesundheitsausschuss
Anfang Dezember hatten die Fraktionen der Grünen und der Linken jeweils Anträge zum Erhalt der Hebammenversorgung in den Bundestag eingebracht.
Die Linke scheiterte mit ihrem Vorstoß, die finanzielle Vergütung der Hebammenhilfe zu verbessern. Im Gesundheitsausschuss stimmten am 1. Dezember die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD gegen den Antrag der Linksfraktion (17/2128), der vorsieht, den Anspruch auf Art und Umfang der Hebammenhilfe gesetzlich festzulegen und die Vergütung auf dieser Grundlage neu zu bemessen. Für den Antrag votierten die Antragsteller, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Linke begründete ihre Initiative damit, dass die finanzielle Situation der freien Hebammen "dramatisch" sei. Zu geringe Entgelte für Hebammenleistungen und gestiegene Haftpflichtprämien zwängen immer mehr Hebammen, ihren Beruf aufzugeben.

Auch der Antrag der Grünen (17/1587) wurde bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung von SPD und Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Grünen setzen sich darin dafür ein, systematisch Daten zu Arbeitsbedingungen, Tätigkeitsschwerpunkten und Einkommenssituation von Hebammen zu erheben. Bislang fehlten solche Informationen, weshalb nicht zu bewerten sei, ob Berichte zuträfen, nach denen wegen hoher Haftpflichtbeiträge und niedriger Honorare immer weniger Hebammen bereit seien, Geburten zu betreuen.

Bundesregierung verweist auf Gespräche mit Hebammen
Alle Fraktionen hoben im Gesundheitsausschuss hervor, die Forderung der Hebammen nach einer angemessenen Vergütung zu unterstützen. Die Regierungsfraktionen von Union und FDP wiesen jedoch darauf hin, dass die vorliegenden Anträge inzwischen "überholt" seien. In Gesprächen der Bundesregierung mit den Hebammen sei bereits vereinbart worden, dass ein Gutachten unter anderem die Kostenentwicklung bei den freien Hebammen untersuchen soll. Die Regierung betonte zudem, dass es zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hebammenverband eine Verhandlungslösung zur Entwicklung der Honorare gebe.

Weitere Informationen:

Öffnet externen Link in neuem FensterZum Streik der Hebammen


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Montag 06. Dezember 2010

Thema: Hebammen, Geburtshilfe, Frauengesundheit,





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