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ADS ruft zum Kampf gegen Homophobie auf

"Meine Chefin kennt mich als zuverlässig, fair und verantwortungsbewusst. Das weiß auch mein Mann zu schätzen."

Plakatmotiv der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Rahmen der Kampagne "Vielfalt statt Einfalt".

"Kein Mensch darf auf Grund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie am 17. Mai.

Lüders unterstrich, dass Diskriminierung von Lesben und Schwulen sowie transidenter Menschen in Deutschland nach wie vor an der Tagesordnung sei. „Auch in unserer Beratungstätigkeit werden wir immer wieder mit Benachteiligungen von homosexuellen Frauen und Männern konfrontiert. Die Bandbreite reicht von Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu Abweisungen bei Restaurantbesuchen oder bei der Wohnungssuche." Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 habe es bei der ADS immer wieder Anfragen wegen Benachteiligungen oder Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität gegeben, erklärte Lüders.

Anpassung im öffentlichen Dienst ist wichtiger Schritt
Als wichtigen Schritt für die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben wertete die Leiterin der ADS das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Die Initiative hierfür geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenrente für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes für verfassungswidrig erklärt hatte.

Studie zu Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben
Ferner wies Lüders darauf hin, dass die ADS zurzeit eine Studie zu Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen von lesbischen und bisexuellen Frauen sowie transidenter Menschen fördere, die von der Lesbenberatungsstelle Berlin durchgeführt wird.

Der Internationale Tag gegen Homophobie geht auf einen Beschluss der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurück. Diese hatte vor 20 Jahren am 17. Mai 1990 beschlossen, Homosexualität von der Liste der Krankheiten zu streichen. Daraufhin wurde der 17. Mai zum Internationalen Tag gegen Homophobie ausgerufen.


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Dienstag 18. Mai 2010

Thema: Lebenspartnerschaften, Gleichstellung, Homosexualität, Antidiskriminierung,





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