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Selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht

Sortiment von Verhütungsmitteln

Bunte Mischung

Anlässlich des Muttertags am 9. Mai fordern der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft und das Berliner Familienplanungszentrum Balance eine sichere und kostenlose Schwangerschaftsverhütung für alle.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es:

"Allen Frauen und Paaren mit geringem Einkommen müssen möglichst sichere kostenlose Verhütungsmittel zur Verfügung stehen. Der Staat hat den Zugang zu Verhütungsmitteln für Frauen und Paare mit geringem Einkommen durch bundeseinheitliche Regelungen sicherzustellen. Menschen mit geringem
Einkommen sind EmpfängerInnen von Harz IV, Sozialgeld, Bezügen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, papierlose Menschen und Frauen und Paare, die von ihren niedrigen Löhnen und Gehältern nicht leben können.

Wesentliche Voraussetzung zum Erhalt der reproduktiven Gesundheit

Sexuelle und reproduktive Rechte zählen seit der Kairo-Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung im Jahr 1994 zu den Menschenrechten. Dies wurde durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Europarat bekräftigt. Die Bundesregierung hat die Unterstützung dieses Konzeptes bestätigt.

Die Möglichkeit zur Verhütung von Schwangerschaften, d.h. die selbstbestimmte Entscheidung über Zeitpunkt und Anzahl von Kindern, ist eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt der reproduktiven Gesundheit und muss allen Frauen und Paaren im reproduktiven Alter zur Verfügung stehen. Ist dies nicht gewährleistet, werden die Rechte von Frauen und Männern eingeschränkt. Es ist daher eine öffentliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu Verhütungsmitteln nicht aus finanziellen Gründen behindert wird.

Verzicht auf Verhütungsmittel wegen finanzieller Probleme

In Deutschland ist das Menschenrecht auf Familienplanung insbesondere durch die Harz IV Reform und seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 nicht für alle Frauen und Paare garantiert. So können z. B. ALG II- und Sozialgeld-BezieherInnen Verhütungsmittel nicht von ihrem Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (monatlich 359 €, davon 14 € für Gesundheitsvorsorge) finanzieren und erhalten seit Inkrafttreten des GMG keine Hilfe für Verhütungsmittel mehr. Häufig stehen auch StudentInnen, Papierlose und gering verdiendende Frauen und Paare vor einem ähnlichen Problem.

BeraterInnen aus der Sozial-und Schwangerschaftskonflikt-Beratung berichten, dass es zunehmend bei Frauen und Paaren, die wegen finanzieller Probleme auf Verhütung verzichten oder sich für preiswerte,dafür aber weniger sichere Verhütungsmittel entschieden haben, zu einer ungeplanten und nicht selten auch ungewollten Schwangerschaft kam.

Einzelne Bundesländer und Kommunen übernehmen bereits die Kosten für Verhütungsmittel. Bundesweit existiert ein Flickenteppich an Regelungen, allerdings ohne Rechtsanspruch. Laut einer aktuellen Umfrage von Pro Familia gibt es zurzeit in zwei Dritteln von 181 untersuchten Städten keine Kostenübernahme für Verhütung.

Es ist an der Zeit, durch gesetzliche Bestimmungen verlässliche Angebote bereit zustellen," fordern die Autorinnen der gemeinsamen Erklärung.

Der AKF ist Mitglied des Deutschen Frauenrates. Die Lobby der Frauen setzt sich für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für bedürftige Menschen ein, die z. B. Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder in der Ausbildung sind (Beschluss derDF-Mitgliederversammlung 2009).


 

Erstellt am: Donnerstag 06. Mai 2010

Thema: Sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, Gesundheit, Amut,





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