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Terre-des-Femmes-Aktion: keine vorzeitige Haftentlassung für Täter von Ehrverbrechen
Nach der Hälfte seiner Haftzeit soll ein Täter, der seine Exfrau im Jahr 2007 mit 26 Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte, früher aus der Haft entlassen und in die Türkei abgeschoben werden.
Doch weil Mehmet Korkmaz für das Opfer auch dann noch eine Gefahr darstelle, will die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes mit einer Unterschriftenaktion die vorzeitige Haftentlassung verhindern.
Als 18-Jährige mit dem Kurden Mehmet Korkmaz zwangsverheiratet, geht Aylin Korkmaz nach Deutschland und bekommt drei Kinder. Jahrelang erträgt die Türkin die gewalttätigen Übergriffe und Demütigungen ihres kurdischen Ehemannes. Als selbst die von ihr 2003 eingereichte Scheidung nicht die erhoffte Trennung von ihrem Mann herbeiführt, trifft Korkmaz im Juni 2007 eine Entscheidung: Sie informiert die Polizei über die andauernde Gewalttätigkeit ihres Mannes, die Behörden sprechen eine Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz aus, ihr Exmann muss ausziehen.
26 Messerstiche
Auf die darauf folgenden Morddrohungen des Exmannes reagieren die Behörden mit einem Näherungsverbot. Doch am 21. November 2007 sticht Mehmet Korkmaz an der gemeinsamen Arbeitsstelle mit einem Messer 26 Mal auf seine Exfrau ein. Die Ohrmuschel des Opfers ist zum Teil abgetrennt, beide Brüste zerstochen, der Kehlkopf aufgeschlitzt, der Unterkiefer ausgerenkt, die Milz zerrissen. Ihr Gesicht wird mit 230 Stichen genäht. Vier Tage lang liegt Aylin Korkmaz im Koma. Dass sie überlebt, gleicht einem Wunder.
Strafmildernd: besondere Anschauungen und Wertvorstellungen
Im Jahr 2008 wird Mehmet Korkmaz wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Als strafmildernd sah das Gericht damals die "besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen" des Täters aufgrund seiner Wurzeln an. Darüber hinaus seien die gesundheitlichen Folgen für das Opfer Aylin Korkmaz „erstaunlich gering“.
Nun soll Mehmet Korkmaz bereits nach weniger als sieben Jahren aus der Haft entlassen und in die Türkei abgeschoben werden. Es steht zu befürchten, dass der Täter auf illegalem Wege wieder nach Deutschland einreist und erneut versucht, seine Ex-Ehefrau umzubringen, hatte er doch aus dem Gefängnis heraus gedroht, seine Tat zu vollenden, sobald er aus der Haft entlassen ist.
Kein Strafnachlass aus kulturellen Gründen
Mit ihrer Unterschriftenaktion will Terre des Femmes die Staatsanwaltschaft Baden-Baden deshalb auffordern, Mehmet Korkmaz nicht vorzeitig zu entlassen, sondern ihn die gesamte Haftstrafe in Deutschland absitzen zu lassen. Die UnterzeichnerInnen verlangen zudem von der Staatsanwaltschaft, Tätern von "Ehrverbrechen" keinen Strafnachlass aus "kulturellen Gründen" zu gewähren. Die Unterschriften werden voraussichtlich im Dezember 2010 der Staatsanwaltschaft Baden-Baden überreicht.
Weitere Informationen:
Die Online-Aktion zur Unterstützung von Aylin Korkmaz
Erstellt am: Dienstag 04. Mai 2010
Thema: Gewalt, Zwangsheirat, Urteil,



