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Bundesrat schlägt verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor
Mit der Teilnahme an speziellen Programmen sollen gewalttätige Männer lernen, ihr Verhalten zu ändern.
Wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates hervorgeht, soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu ein Jahr ausgedehnt werden. Darüber hinaus soll das Strafgesetzbuch so geändert werden, dass die Teilnahme an einem Täterprogramm auch angeordnet werden kann.
Nach Ansicht der Länderkammer haben solche Täterprogramme besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen, nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes.
Wirksamer als Geldstrafe
Die Durchführung eines Täterprogramms im Rahmen einer Weisung sei für den Opferschutz oftmals erfolgversprechender als die Verurteilung zu einer Geldstrafe, weil der Täter so nachhaltig gezwungen werde, sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen und die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Da dies nicht nur für Täter häuslicher Gewalt gelte, sollen die Verbesserungen nicht auf Programme in diesem Bereich beschränkt bleiben, sondern im Interesse eines effektiven Opferschutzes auch bei anderen Täterprogrammen zum Tragen kommen.
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf begrüßt die Bundesregierung Initiativen, die die Gewaltprävention und den Opferschutz in "sachgerechter Weise" fördern. Die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs könnten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung des Täters und damit auch zur Gewaltprävention und zum Opferschutz leisten, schreibt die Bundesregierung.
Finanzielle Sicherstellung durch die Länder
Zwar dürfte es schwierig sein, jetzt schon den konkreten Bedarf für entsprechend langfristige Weisungen und deren Wirkungen genau zu benennen, da Täterprogramme in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Deutschland ein relativ neues Arbeitsfeld darstellten. Die vorgeschlagene Erweiterung der entsprechenden Weisungsmöglichkeiten würde jedoch den Spielraum eröffnen, die ersten positiven Erfahrungen mit diesen Programmen zu verifizieren und bei Bedarf auszubauen.
Der Erfolg in der Praxis setze jedoch die finanzielle Sicherstellung der Angebote durch die Länder voraus, so die Bundesregierung.
Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
Erstellt am: Dienstag 04. Mai 2010
Thema: Häusliche Gewalt, Gewaltprävention


