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Pressemeldungen

Berlin,  Montag 19. September 2011

Familienpflegezeitgesetz: Rechtsanspruch oder Ablehnung

13/2011

DGB, Deutscher Frauenrat, das Zukunftsforum Familie, die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften fordern den Deutschen Bundestag auf, einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeiten im Gesetz zu verankern.

Die gemeinsame Erklärung anlässlich der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag zum Familienpflegezeitgesetz am Montag, 19.09.2011 im Wortlaut:

„Wer Familienpflegezeiten schaffen will, muss für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch schaffen, auf den sich die Beschäftigten berufen können. Alles andere ist umständlich und arbeitsrechtlich nicht zufriedenstellend.

Ohne einen Rechtsanspruch sind weder Beginn noch Ende der Familienpflegezeit ordentlich geregelt. Alle zu treffenden Vereinbarungen müssten in einer vom Gesetzgeber nicht näher definierten Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Und das in einer Zeit, in der sich die Beschäftigten unter der großen Belastung eines Pflegefalls in der Familie befinden.

DGB, Deutscher Frauenrat, das Zukunftsforum Familie, die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen un der Verband binationaler Familien und Partnerschaften fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, in den Ausschüssen ganz klare Regelungen zu erarbeiten:
•  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Familienpflegezeiten gesetzlich in Anspruch nehmen können,
• der Kündigungsschutz muss entsprechend der Regelung im Pflegezeitgesetz bereits bei der Beantragung der Familienpflegezeit greifen,
• und im Falle des Todes des Pflegebedürftigen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unmittelbar wieder auf ihr altes Arbeitszeitvolumen zurückkehren können.

Wir warnen davor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Aufnahme einer gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgabe gedrängt werden sollen, ohne dass politisch die notwendigen Rahmenbedingungen für sie geschaffen werden. Dass Beschäftigte mit dem Abschluss einer Pflichtversicherung sich sogar noch gegen ihren eigenen Tod oder die eigene Erwerbsunfähigkeit versichern sollen, grenzt an Geschmacklosigkeit.

Gemeinsam sind DGB, Deutscher Frauenrat, das Zukunftsforum Familie, die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften der Auffassung: Besser kein Gesetz als so ein schlechtes! Das vorliegende Familienpflegezeitgesetz geht ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ist für die Pflegebedürftigen nicht wirklich hilfreich. Eine Ablehnung ist die bessere Alternative.

 

Erstellt am: Montag 19. September 2011

 

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