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Pressemeldungen

Berlin,  Mittwoch 04. April 2001

Leistungsgerechtigkeit auch in der Rente

DEUTSCHER FRAUENRAT anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung: 06/2001

Die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsgerechtigkeit stützt die Forderung des DEUTSCHEN FRAUENRATES nach besserer Bewertung der Leistung "Kindererziehung" auch in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zur Übertragbarkeit dieser Forderung sagt die Vorsitzende, Dr. Inge von Bönninghausen: "In der Pflegeversicherung haben wir auf der Leistungsseite bereits die Geschlechtergerechtigkeit erreicht: Männer und Frauen bekommen exakt dieselben Leistungen. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind wir von der Leistungsgerechtigkeit aber noch weit entfernt: Frauenrenten sind immer noch durchschnittlich um zwei Drittel niedriger als Männerrenten. Das liegt unter anderem an der ungerechten Bewertung von Kindererziehung. Die Rentnerinnen von heute bekommen pro Kind nur eine Rentensteigerung von 48 Mark. Auch wenn es übermorgen das Dreifache sein wird, ist das nur ein geringer Fortschritt. Erst wenn dieser Missstand auf der Leistungsseite korrigiert ist, lässt sich über weitere Verbesserungen auf der Beitragsseite in der gesetzlichen Rentenversicherung reden."

Anders natürlich die Debatte um die Beiträge zur privaten Rentenversicherung:

Hier stützt die Karlsruher Entscheidung die Forderung des DEUTSCHEN FRAUENRATES nach einem Unisex-Tarif. "Denn es kann nicht angehen, dass Frauen für ihre statistisch höhere Lebenserwartung mit höheren Beiträgen bestraft werden", so Dr. Inge von Bönninghausen.

Berlin

 

Erstellt am: Mittwoch 04. April 2001

 

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