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(Simone de Beauvoir (1908-1986), französische Philosophin und Feministin)

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Pressemeldungen

Berlin,  Freitag 11. Februar 2011

Auch die Bedarfsgemeinschaft gehört auf den Prüfstand

04/2011

Deutscher Frauenrat zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über SGB-Änderungsgesetz im Vermittlungsausschuss:

Der Deutsche Frauenrat sieht  in einem neuen Anlauf des Vermittlungs-ausschusses zur Neuregelung der sogenannten Hartz-IV-Regelsätze eine Chance, in einem neuen Verfahren endlich zu Lösungen zu kommen, die in allen Punkten verfassungsfest sind. Dazu gehört unbedingt ein Methodenwechsel bei der Bedarfsberechnung für Bedarfsgemeinschaften. Die Verpflichtung zur Sorge für die Mitglieder der Gemeinschaft darf nicht so weit gehen, dass das erwerbstätige Mitglied dadurch selbst hilfebedürftig wird und unter die strikten Vorgaben der Arbeitsverwaltung fällt. Vielmehr darf nur das verteilt werden, was übrig bleibt nachdem der/die Erwerbstätige aus seinem/ihren Einkommen den eigenen Bedarf gedeckt hat.  So die Position der Frauenlobby. 

Das geltende Recht betrachtet zusammenlebende Paare als Einheit mit gemeinsamen Ansprüchen, wobei die PartnerInnen auch dann füreinander finanziell einzustehen haben, wenn damit neue Hilfsbedürftigkeit entsteht. „Unerträglich ist“, so die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Marlies Brouwers, „dass der Staat der Bildung und Stabilität von Solidargemeinschaften mit dieser Regelung entgegen wirkt. Denn wer sich diesen Regelungen nicht unterwerfen will, wird die Gemeinschaft verlassen. Eine nachhaltige Familienförderung sieht anders aus. Auch kann eine nachhaltige Bildungs-förderung mit 10-Euro-Gutscheinen nicht erreicht werden. Der Deutsche Frauenrat erwartet, dass endlich eine Bildungsreform in Angriff genommen wird, die allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von personenbezogenen Faktoren, insbesondere familiären und sozialen Verhältnissen, kulturellem Hintergrund und Geschlecht,  die ihnen zustehenden Chancen gesellschaftlicher Teilhabe eröffnet“. 

Der Deutsche Frauenrat erwartet weiter, dass die Auswirkungen der Neuregelung nach einem festgelegten Zeitraum überprüft werden. Die Kriterien für diese Evaluation sind vorab unter Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit verbindlich zu bestimmen.

In einem Öffnet externen Link in neuem FensterBrief an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses hatte der Deutsche Frauenrat bereits im Dezember 2010 seine Forderungen und Anregungen eingebracht.

Weitere Informationen:Stellungnahme des Deutschen Frauenrates zur  Ermittlung des Regelbedarfs und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 20.11.2010

 

Erstellt am: Freitag 11. Februar 2011

 

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