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Frauenrecht ist nicht nur ein abstrakter Begriff; es ist vor allem eine persönliche Sache. Es geht dabei nicht nur um "uns"; sondern ebenso um mich und um dich.

(Toni Morrison, amerikanische Schriftstellerin, 1979)

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Pressemeldungen

Berlin,  Mittwoch 26. Januar 2011

Kritische Bilanz mit konkreten Aufträgen

02/2011

Deutscher Frauenrat zum Sachverständigengutachten für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Der Deutsche Frauenrat begrüßt das Sachverständigengutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung als eine hervorragende Handlungsgrundlage zur Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer.

„Die Bilanz ist kritisch, die Aufträge konkret“ kommentierte Marlies Brouwers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, das gestern vorgestellte Sach-verständigengutachten zur Vorbereitung des ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung. „Bereits die erste Durchsicht lässt erkennen, dass die Sachverständigenkommission und der Deutsche Frauenrat in wichtigen Fragen auf gleicher Linie liegen, zum Beispiel bei der Bewertung der Minijobstrategie der Bundesregierung als desaströs für die Geschlechtergleichstellung im Lebensverlauf.
Der Deutsche Frauenrat fordert aus diesem Grund die Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze und die Einführung einer Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Auch die Kommission sieht in der Abschaffung der Minijobs ein zentrales Element einer Politik zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Ungleichheit im Beschäftigungssystem. Nun bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung das Gutachten zur Grundlage ihrer Politik erhebt. Unsere Arbeit wird darin bestehen, dies einzufordern“, sagte die Vorsitzende der Frauenlobby.

Der umfassende Bericht konzentriert sich auf die Themenbereiche „Bildung“ und „Erwerbsarbeit“ und setzt sich umfassend mit Rollenbildern, Rollenstereotypen und dem Recht, welches stützend und verstärkend oder mildernd wirken kann, auseinander. Auch hier entsprechen die Handlungsempfehlungen weitgehend den Forderungen des Deutschen Frauenrates, wenn etwa die Abschaffung des Ehegattensplittings oder die Überarbeitung der Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft im Recht der Grundsicherung gefordert werden. 

„Wir teilen ferner die Einschätzung der Kommission, dass es der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung an einer klaren Zielsetzung mangelt. Wir werden den Bericht gründlich studieren und kommentieren. Er ist mit Sicherheit gewinnbringend für unsere weitere Arbeit. Wenn die Bundesregierung ebenso verfährt, schaffen wir vielleicht auch irgendwann den Anschluss an das europäische Niveau in Sachen Bildung und Entgeltgleichheit“,  sagte Marlies Brouwers.

 

Erstellt am: Mittwoch 26. Januar 2011

 

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