Pressemeldungen
Berlin, Mittwoch 07. Mai 2008
Männliche Monokultur abschaffen
Zur Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen
Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet heute eine Anhörung des Antrags „Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen“ statt. Der Deutsche Frauenrat begrüßt und unterstützt die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Forderung. 04/2008
Seit langem fordert die Lobby der Frauen generell eine paritätische Besetzung von Gremien, um den geschlechtsspezifisch oft unterschiedlichen Lebenslagen und Interessen Rechnung zu tragen und die jeweiligen Kompetenzen besser zur Entfaltung zu bringen. „Die Aufsichtsgremien der hiesigen Unternehmen haben eine solche Umstrukturierung besonders nötig. Denn mit einem Frauenanteil von unter zehn Prozent leiden sie an männlicher Monokultur, die den Erfordernissen der modernen Weltwirtschaft nicht gerecht wird - und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen schon gar nicht“, sagt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Brunhilde Raiser.
Diese männliche Monokultur sei unter demokratischen Gesichtspunkten beschämend und unter wirtschaftlichen ein Innovationshindernis, „deswegen müssen wir sie abschaffen,“ sagt Raiser. „Da aber freiwillige Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen hierzulande bekanntlich nichts bringen, fordern wir eine Änderung des Aktiengesetzes. Das kann viel bewirken, wie wir am Beispiel Norwegen gelernt haben.“ Laut Gesetz müssen in Norwegen seit dem Jahr 2006 mindestens 40 Prozent der Sitze in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen mit Frauen besetzt sein, seit Anfang diesen Jahres drohen Betrieben, die sich nicht daran halten, Sanktionen bis hin zum Entzug der Börsennotierung.
Der Deutsche Frauenrat begrüßt daher den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und unterstützt die Forderungen,
- eine Regelung im Aktiengesetz zu verankern, die sicherstellt, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften spätestens nach der übernächsten Wahl dieser Gremien mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt sind,
- im Börsengesetz für Aktiengesellschaften Sanktionen zu verankern für den Fall der Nichteinhaltung oder Nichterreichung der Quote, die bis zum Entzug der Börsenzulassung gehen,
- § 100 des Aktiengesetzes so zu verändern, dass maximal nur fünf Aufsichtsratsmandate durch eine Person übernommen werden dürfen.
Darüber hinaus schließt sich der Deutsche Frauenrat der Forderung des Deutschen Juristinnenbundes an, mit der Einführung der Quote auch die Anforderungen an die Qualität von Aufsichtsräten insgesamt gesetzlich zu verankern. „Es kann nicht sein, dass diese Posten wie Erbhöfe innerhalb eines kleinen Kreises von Männern verteilt werden“, so Raiser. „Im übrigen gibt es genügend qualifizierte Frauen, die sich für ein Aufsichtsratsmandat empfehlen.“
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Berlin
Erstellt am: Mittwoch 07. Mai 2008


