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Pressetext

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Neue Stellungnahme zur Pflegereform

Der Deutsche Frauenrat begrüßt, dass mit dem Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Bundestagsdrucksache 16/7439 vom 07.12.2007) die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen stärker als bisher in den Mittelpunkt gerückt werden.

Allgemeine Anmerkungen und Kritik

Grundsätzlich sieht es der Deutsche Frauenrat als problematisch an, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht vor der Beratung dieses Gesetzentwurfs geklärt wurde.

Der Deutsche Frauenrat sieht die Gefahr, dass auf Grund knapper Mittel die Probleme, die durch den demografischen Wandel und seine Konsequenzen entstehen, individualisiert werden. Er befürchtet besonders, dass wieder einmal Frauen (beruflich Pflegende, pflegende Angehörige, PflegeempfängerInnen bis hin zu in illegalen Arbeitsverhältnissen beschäftigte Pflegende) die bestehenden und sich – bei steigendem Bedarf – weiter auftuenden Lücken in der Versorgung auffüllen sollen bzw. werden.

  • Der Deutsche Frauenrat fordert daher eine grundsätzliche Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Frauen und Männern.
  • Dringend geboten ist, dass die gesetzlichen Regelungen Unterschiede auf Grund von Kultur, Tradition und Religion offensiv berücksichtigen.
  • Völlig fehlen dem Gesetzentwurf Überlegungen, wie der Gewalt in der Pflege begegnet werden kann.
  • Der Deutsche Frauenrat kritisiert auch die mangelnde Flexibilität mancher Regelungen.
  • Den Vorschlägen zur Trägerschaft der Pflegestützpunkte steht der Deutsche Frauenrat äußerst kritisch gegenüber.
  • Bedauerlich ist aus Sicht des Deutschen Frauenrates, dass es nicht gelungen ist, eine tatsächlich solidarische Finanzierung zu sichern.

Gesamte Stellungnahme zum Ausdrucken
(pdf, 105KB)

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Erstellt am: Montag 14. Januar 2008





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