Themen / Gewalt

Überwältigender Erfolg für Frauenrechtsorganisationen

Pressemitteilung | 31. Januar 2025

An einem der letzten Sitzungstage hat der Bundestag heute dem Gewalthilfegesetz zugestimmt.

„Dies ist ein bedeutender Tag für die Frauenbewegung in Deutschland,“ kommentiert Sylvia Haller, Vorstandsfrau im Deutschen Frauenrat und Mitarbeiterin in einem Frauenhaus. „Seit Jahrzehnten setzen wir uns dafür ein, dass Gewaltbetroffene geschützt und unterstützt werden. Ihre Würde und ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben treibt uns an. Deshalb war aufzugeben für uns nie eine Option.“

Elke Ferner, Vorsitzende von UN Women Deutschland sagt: „Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Dem unermüdlichen Einsatz der Zivilgesellschaft ist dies zu verdanken. Das Recht auf ein Leben ohne Gewalt ist unantastbar und darf niemals parteipolitischen Erwägungen zum Opfer fallen oder von der Haushaltslage abhängen.“

Der Deutsche Frauenrat und UN Women Deutschland danken all den Partner*innen und den über 110.000 Unterzeichnenden des Brandbriefs für den gemeinsamen Erfolg.

„Dass wir in diesen verhärteten politischen Zeiten gemeinsam einen Erfolg für Frauenrechte erzielen konnten, macht mir Mut. Mit diesem Mut kämpfen wir weiter darum, dass alle Gewaltbetroffenen in Deutschland die gleichen Rechte erhalten,“ so Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. „Wir stehen an der Seite aller Betroffenen, insbesondere der Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus und der trans, inter und nicht-binären Personen. Unsere Solidarität ist so unteilbar, wie es die Menschenrechte sind.“

Das Gewalthilfegesetz markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer umfassenden Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. UN Women Deutschland und der Deutsche Frauenrat fordern nun die Länder dazu auf, das Gesetz am 14. Februar 2025 im Bundesrat ebenfalls zu verabschieden und ein klares Zeichen für den Schutz von Frauen und Mädchen zu setzen.

„Nach der Verabschiedung im Bundesrat muss das Gewalthilfegesetz schnell und konsequent auf allen Ebenen umgesetzt werden. Und es muss sichergestellt werden, dass das Gewalthilfegesetz allen Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt zugutekommt.“, so Elke Ferner.

Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Frauenhäuser und Beratungsstellen sollen ausgebaut und sicher finanziert werden. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung. Auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll dieses Gesetz verstärken. Gleichzeitig kritisiert der Frauenrat im Vergleich zum Gesetzesentwurf eklatante Rückschritte: Geplant war ein Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, der explizit auch trans, nicht-binäre und inter Personen einbeziehen sollte. Diese Gruppen sind besonders von Gewalt betroffen und bisher unzureichend geschützt. Bereits der Gesetzentwurf ignorierte zudem die prekäre Situation geflüchteter Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Der Deutsche Frauenrat, UN Women Deutschland und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hatten sich gemeinsam mit breiten Bündnissen für dieses Gesetz stark gemacht. Darunter waren neben Fachverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, auch viele prominente Persönlichkeiten, wie Ursula Karven, Natalia Wörner, Ruth Moschner oder Hannes Jaenicke. Ein Brandbrief und eine Petition auf der Kampagnenplattform innn.it mobilisierten zudem über 110.000 Bürgerinnen und Bürger. Bildmaterial zur Kampagne finden Sie hier.

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