Im Frühjahr 2018 haben sich Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Inzwischen sind über 20 Organisationen in dem Zusammenschluss vereint.
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) verfolgt das Ziel, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung der verbindlichen Istanbul-Konvention (IK) in Deutschland zu begleiten, zu überwachen und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die IK zu stärken. Dazu gehört insbesondere die gemeinsame Erstellung von Alternativberichten zur Umsetzung des menschenrechtlichen Übereinkommens.
Seit April 2020 wird das Bündnis durch eine Koordinationsstelle begleitet, die aus Drittmitteln finanziert wird. Die Koordinationsstelle liegt in Trägerschaft des Deutschen Frauenrats. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Prozessleitung und Koordination der Zusammenarbeit des Bündnisses, insbesondere bei der Erstellung der Alternativberichte, der Gremienarbeit sowie der Zusammenarbeit mit politischen Akteur*innen.
Koordination: Xenia Bukowsky