Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt den vorliegenden Entwurf als Meilenstein im Gewaltschutz. Angesichts steigender Gewaltzahlen mahnt der Deutsche Frauenrat eine schnellstmögliche Verabschiedung des sog. Gewalthilfegesetzes an.
Der DF hebt hervor, dass mit dem Entwurf durch die Verlagerung der Kosten für Schutz und Beratung von den Gewaltbetroffenen auf die Gesellschaft den Betroffenen endlich nicht mehr die Verantwortung für ihre Gewalterfahrung auferlegt wird. Positiv bewertet der DF außerdem, dass der Entwurf die finanzielle Beteiligung des Bundes vorsieht, eine inklusive und zeit- und bedarfsgemäße Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt enthält, den bedarfsgerechten Ausbau des Unterstützungsangebots vorsieht und dabei auch die Bedarfe von Frauen mit Behinderungen oder Sprachbarrieren explizit einbezieht. Obwohl Gewaltbetroffene mit Migrations- und Fluchtbiografie explizit benannt werden, verpasst es der Entwurf allerdings, die gravierenden Schutzlücken für diese Gruppen durch aufenthaltsrechtliche Reformen zu schließen. Bemängelt wird außerdem, dass psychisch oder suchterkrankte sowie wohnungslose Betroffene im Entwurf nicht aufgeführt werden. Hier empfiehlt der DF dringend Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.