Unser Dachverband zählt aktuell rund 60 Mitgliedsorganisationen. Hier finden Sie alle in alphabetischer Reihenfolge. Mitglied des DF können sowohl Frauenverbände und -vereine werden, die zum Zeitpunkt der Aufnahme einen Frauenanteil von mindestens 90 Prozent haben, als auch andere Organisationen, deren Satzung die selbstständige Willensbildung und eigene Interessenvertretung der Frauen sicherstellt. Voraussetzungen für die Aufnahme sind, dass die antragstellende Organisation mindestens 300 Einzelmitglieder in fünf oder mehr Bundesländern sowie eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf Bundesebene nachweisen kann. Die Aufnahme ist nur möglich, wenn keine Mitgliedschaft in einem Dachverband besteht, der bereits Mitglied des DF ist. Sie kann jederzeit schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Näheres regelt unsere Satzung.
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