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Gewalt gegen Frauen beenden - Zugang für alle zu Schutz, Hilfe und Unterstützung

Das Schwerpunktthema „Gewalt gegen Frauen beenden“ ist zunächst sehr pointiert auf die Begleitung der Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur Finanzierung der Frauenunterstützungsstruktur (Frauenhäuser und Beratungsstellen) ausgerichtet. In einem nächsten Schritt wird dann gemeinsam im Fachausschuss, je nach Stand der ressortübergreifenden Gesamtstrategie der Bundesregierung, erarbeitet, welcher Themenschwerpunkt im Anschluss gesetzt wird. Dies kann beispielsweise das Thema Gewaltprävention sein.

Sylvia Haller

Sylvia Haller

Erst ein Leben frei von Gewalt ermöglicht Frauen und Mädchen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Dazu braucht es ein intersektionales Gewaltschutzkonzept, das eine einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser beinhaltet, damit jede Frau den Weg raus aus der Gewalt gehen kann.


22. Juni 2023 | Beschlüsse

Schwerpunktthema Gewalt gegen Frauen beenden – Zugang für alle zu Schutz, Hilfe und Unterstützung!

Begründung Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist in Deutschland seit 2018 in Kraft. Deutschland hat es …

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