Grundsätze

Grundsätze

Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

 Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen

Der Deutsche Frauenrat (DF) ist die Lobby der Frauen in Deutschland. Er engagiert sich seit 1951 für die Rechte von Frauen in Deutschland, der europäischen Union und auf internationaler Ebene mit dem Ziel der rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Die Politik des DF zielt auf Geschlechtergerechtigkeit unter Berücksichtigung der Lebensverlaufsperspektive und gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen urbanen und ländlichen Regionen. Dabei finden relevante Kategorien wie biologisches Geschlecht (sex) und soziales Geschlecht (gender), sexuelle Identität, Alter, kulturelle Zugehörigkeit, Ethnizität, Behinderung oder sozioökonomischer Status Beachtung.

Der DF als Dachverband bundesweit aktiver Frauenorganisationen ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Er vertritt Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Dabei bündelt er, als Ergebnis demokratischer Willensbildung, die Interessen seiner Mitglieder, bringt sie in die Bundespolitik und als Mitglied der Europäischen Frauenlobby auf EU-Ebene ein und äußert sich zu gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Themen.

Frauenrechte sind Menschenrechte!

Der DF agiert auf der Grundlage von Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Seine Forderungen zur Gleichstellung leitet der DF auch aus den völkerrechtlichen Abkommen über die Menschenrechte ab, insbesondere aus der Erklärung der Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993 und der Pekinger Aktionsplattform, die von der Weltfrauenkonferenz 1995 beschlossen wurde und strategische Ziele und Maßnahmen zur Gleichstellung, Diskriminierungsfreiheit und Frauenförderung formuliert. Der DF verfolgt diese Ziele durch sein Engagement in der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen, beruft sich insbesondere auf das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) der Vereinten Nationen von 1979 und die daraus resultierenden Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses sowie weiterer Sonderorganisationen der Vereinten Nationen insbesondere der ILO und WHO.

Selbstverständnis

Der DF vertritt die Interessen von Frauen in allen Lebensbereichen und Lebenslagen. Er ist pluralistisch, parteipolitisch unabhängig sowie weltanschaulich und religiös ungebunden. Diese Frauenlobby ist zentrale Mitgestalterin der Gesellschaft und wirkt darauf hin, dass Frauen nicht benachteiligt und die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Teilhabe und Mitwirkung von Frauen durchgesetzt und ihre Benachteiligungen beseitigt werden.

Jeder Mitgliedsverband kann die politische Arbeit des DF mitgestalten, seine Interessen vertreten und seine Expertise aktiv in die Lobbyarbeit einbringen. Dabei gelten die Beschlüsse der Mitglieder-versammlung als Handlungsgrundlage.

Der DF ist eine anerkannte gleichstellungspolitische Instanz. Durch eigene Themensetzung, durch frauen- und gleichstellungspolitische Analyse und Kommentierung von Politik bringt er die Rechte von Frauen und die tatsächliche Gleichstellung politisch voran. Zentrale Aufgaben sind dabei die zeitnahe und fortlaufende kritische Begleitung der politischen Vorgänge und Folgenabschätzung von Gesetzesvorhaben in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit.

Werte

Geschlechtergerechtigkeit

Für den DF ist Geschlechtergerechtigkeit unerlässlicher Bestandteil der im Grundgesetz verankerten Demokratie. Er setzt sich für staatsbürgerliche Bildung zur Festigung des demokratischen Gemeinwesens ein, trägt mit seinem Engagement zur Bewusstseinsveränderung in der Gesellschaft bei und fördert so die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern.

Gleiche Verwirklichungschancen für Frauen und Männer in allen Bereichen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sind dafür eine Grundvoraussetzung. Dazu gehören insbesondere die uneingeschränkte gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Teilhabe sowie die Anerkennung und Wertschätzung sowohl der bezahlten als auch der unbezahlten Arbeit und Leistung von Frauen.

Der DF setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Vorstellungen von partnerschaftlichen und familialen Bezügen, unabhängig von der Rechtsform, verwirklichen können. Gleichstellung bedeutet auch, dass alle sexuellen Identitäten und Orientierungen basierend auf der Anerkennung der Menschenwürde in unserer Gesellschaft sichtbar und diskriminierungsfrei gelebt werden können.

Die Strategie des Gender-Mainstreaming zielt auf die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit. Sie ist seit dem Amsterdamer Vertrag 1997 für alle Staaten der Europäischen Union verbindlich und ist in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie bei allen politischen Vorhaben konsequent umzusetzen. Nach deutschem Verfassungsrecht ist der Staat zu aktiver Gleichstellungspolitik, also zur praktischen Verwirklichung formal gleicher Rechte von Frauen und Männern verpflichtet. Dazu gehört eine konsequente, strukturierte und geschlechtergerechte Finanzpolitik. Die Gleichstellung der Geschlechter stärkt die Demokratie.

Diskriminierungsfreiheit

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in der Grundrechtecharta der Europäischen Union und im Grundgesetz ist verankert, dass Frauen und Männer die gleiche Würde und die gleichen Rechte und Pflichten haben. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verletzt diesen Grundsatz. Der DF tritt für eine aktive Antidiskriminierungspolitik im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und für den Abbau von Rollenstereotypen ein.

Der Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen schaffen, die Männern und Frauen Handlungsräume zur Gestaltung ihrer individuellen Lebensentwürfe eröffnen. Der Zugang zu den hierfür notwendigen Ressourcen muss allen gleichermaßen offenstehen.

Gewaltfreiheit

Alle Menschen haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Dies gilt auch in partnerschaftlichen und familialen Beziehungen. Ein Leben frei von Gewalt ist die Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe, so auch dafür, dass Menschen ihre sexuelle Identität selbstbestimmt leben können.

Gewaltfreiheit muss Grundlage und Ziel jeder Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik sein. Der Schutz vor Gewalt ist eine Pflichtaufgabe des Staates. Der DF setzt sich dafür ein, die gesellschaftlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Gewaltprävention und -bekämpfung und die Verfolgung aller Formen struktureller Gewalt müssen einen hohen politischen Stellenwert einnehmen. Letzteres gilt insbesondere in bewaffneten Konflikten, Kriegen, bei Verfolgung, Flucht und Vertreibung, in denen Frauen und Mädchen Gewalt ausgesetzt sind.

Nachhaltigkeit

Der DF setzt sich für ökonomisch, ökologisch und sozial verträgliches Wirtschaften und für eine lebensfreundliche und gesunde Umwelt ein. Angesichts der Endlichkeit der natürlichen Ressourcen ist die Umsetzung klimapolitischer Maßnahmen unabdingbar. Der Zugang zu Ressourcen wie Wasser und Boden muss für Frauen und Männer gleichermaßen möglich und gesichert sein. Ökonomische Nachhaltigkeit beinhaltet, dass Produktionsprozesse sozial verantwortlich, geschlechtergerecht und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Wirtschafts-, Finanz- und Entwicklungspolitik müssen stärker als bisher verzahnt werden. Ziel des politischen Handelns muss sein, soziale Ungerechtigkeit zwischen armen und reichen Ländern sowie zwischen den Geschlechtern abzubauen. Der DF setzt sich für die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen in Deutschland ein.

Teilhabe

Der DF steht für eine inklusive, soziale und geschlechtergerechte Gesellschaft. Frauen müssen uneingeschränkt zu allen Bereichen der Gesellschaft gleichberechtigt Zugang haben und Entscheidungsprozesse mitgestalten können. Der DF setzt sich dafür ein, dass Frauen an der Wertschöpfung fair beteiligt sind und Ressourcen, Einkommen und Vermögen gerecht verteilt werden.

Um Lebensentwürfe selbstbestimmt verwirklichen zu können, sind eine gesicherte materielle Basis und der Zugang zu immateriellen Ressourcen wie Bildung und Kultur sowie zu den staatlichen Leistungen der Daseinsvorsorge unverzichtbar, insbesondere für Familien, Kinder und Pflegebedürftige.

Berlin, 24. Juni 2017

Grundsätze (PDF-Dokument)

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