Transparenz

Transparenz

 

Der Deutsche Frauenrat e.V. ist als Deutschlands größter Lobbyverband für frauen- und gleichstellungspolitische Themen mit rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen in der öffentlichen Liste registrierter Verbände beim Deutschen Bundestag eingetragen.

Im Februar 2018 hat sich der Deutsche Frauenrat e.V. der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland e. V. angeschlossen.

Ziel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichnenden der Initiative verpflichten sich, zehn präzise benannte, relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zehn Punkte für eine transparente Vereinsführung

Die folgenden zehn Punkte sind grundlegende Standards für die effektive Transparenz im gemeinnützigen Sektor:

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
  2. Satzung, Ziele und Grundsätze
  3. Gemeinnützigkeit: Da die Arbeit des Deutschen Frauenrats der Förderung der Allgemeinheit dient, ist er nach §5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Dies ergeht aus dem zuletzt zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, StNr. 27/663/56547 vom 13. Oktober 2022 für die Jahre 2018 bis 2020.
  4. Name und Funktion von Vorstand und Geschäftsführung
  5. Tätigkeitsberichte und Veranstaltungen
    Jahresbericht 2022/23
    CEDAW-Alternativbericht
  6.  Personalstruktur
    Geschäftsstelle (hauptamtlich tätig) und Vorstand (ehrenamtlich tätig)
  7.  Mittelherkunft
    Der Deutsche Frauenrat e.V. erhält seine Mittel vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hinzu kommen Zuwendungen aus Spenden (unter zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen) und öffentliche Zuschüsse für Projekte und Veranstaltungen.
  8. Mittelverwendung
    Der Deutsche Frauenrat verwendet seine Mittel wie in der Tabelle ersichtlich.
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten: keine, aber Mitgliedschaft des Deutschen Frauenrats in anderen Organisationen
  10. Namen von Institutionen und Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen: BMFSFJ. Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht.
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