Der Vorstand des Deutschen Frauenrats setzt sich beim Bundesgesundheitsministerium und den Pflegekassen dafür ein, dass mehr Möglichkeiten für gemeinschaftliche Formen der Pflege geschaffen werden, die nicht alle Anforderungen des SGB XI für vollstationäre Pflege erfüllen können, aber über die Angehörigenpflege bzw. ambulante Versorgung hinausgehen. Das Ziel ist, Frauen und Männern in besonderen Lebensformen eine kultursensible Pflege in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Auch in solchen innovativen, an stationärer Versorgung orientierten Pflegesettings sollten Versicherte Leistungen der Pflegekassen erhalten, die mit den Leistungen für vollstationäre Pflege gemäß § 43 SGB XI vergleichbar sind. Dazu sind entsprechende Änderungen im SGB XI § 71 ff. nötig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen