Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten, um die Agenda 2030 zu einem Erfolg zu führen und sich zur Umsetzung der Sustainable Delevopment Goals (SDGs- Ziele) für eine nachhaltige Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen. Dabei muss entsprechend der Erklärung der Agenda ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt werden. Der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen muss nachgekommen werden.
Beschluss vom 8.11.2015