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Das Arbeitsgesetz als Schutzgesetz erhalten – befristete Teilzeit ausbauen

Beschlüsse | 27. Juni 2025

Das Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiges Schutzgesetz und als Rahmen der Arbeitszeitgestaltung zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen, für mehr Planbarkeit und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unverzichtbar. Wo Gestaltungsbedarf besteht und die Interessen der Beschäftigten kollektiv gesichert sind, wird schon heute auf Augenhöhe über weitreichende flexible Lösungen verhandelt.

Für die Gleichstellung der Geschlechter hätten Deregulierungen im Arbeitszeitgesetz negative Folgen: Längere Arbeitszeiten würden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter erschweren und die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern begünstigen. Bei längeren Arbeitszeiten könnten Männer ihren Anteil an der Sorgearbeit reduzieren und Frauen hätten es noch schwerer, aus der Teilzeitfalle auszubrechen. Zudem erschweren längere Arbeitszeiten gerade auch für Frauen die Übernahme ehrenamtlichen Engagements.

Der Deutsche Frauenrat spricht sich ausdrücklich gegen Deregulierungen im Arbeitszeitgesetz aus und fordert stattdessen, arbeitsrechtliche Vorgaben stärker an den Interessen von Menschen mit Sorgeverantwortung auszurichten.

Der Deutsche Frauenrat fordert insbesondere,

  • an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten.
  • durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen.
  • den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten.
  • einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen.
  • die Verkürzung der Vollzeitarbeit als zentrale Voraussetzung für das Gelingen einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation voranzutreiben.
  • keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit zu schaffen, die dem Ziel der Geschlechtergleichstellung und der fairen Aufteilung von Sorgearbeit zuwiderlaufen.
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