Im Zuge der EU‐Datenschutzgrundverordnung (EU‐DSGVO) werden dem DF, als Verantwortlichen für die
Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, neue Informationspflichten auferlegt. Nach Art. 13 EU‐DSGVO informiert der DF deshalb über folgende Punkte:
Deutscher Frauenrat
Lobby der Frauen in Deutschland e.V.
Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin
(weitere Informationen finden Sie im Impressum)
Wir haben für den Deutschen Frauenrat eine Datenschutzbeauftragte bestellt.
WS Datenschutz GmbH
Christina Webersohn
Dircksenstraße 51
10178 Berlin
df-datenschutz@ws-datenschutz.de
Erhält der DF Daten, werden diese grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet, für die sie erhalten oder erhoben wurden. Eine Datenverarbeitung zu anderen Zwecken kommt nur in Betracht, wenn die insoweit erforderlichen rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 EU-DSGVO vorliegen. Etwaige Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 EU-DSGVO und Art. 14 Abs. 4 EU-DSGVO werden beachtet. Zwecke können sein:
Art. 6 Abs. 1 a EU‐DSGVO erlaubt dem DF die Verarbeitung von Daten aufgrund einer Einwilligung zu bestimmten Zwecken, z.B. das Abonnement des DF-Newsletters.
Art. 6 Abs. 1 b EU‐DSGVO umfasst die Datenverarbeitung, die erforderlich ist für die Erfüllung eines Vertrags sowie für vorvertragliche Maßnahmen.
Art. 6 Abs. 1 c EU‐DSGVO erlaubt dem DF die Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung, z.B. Aufbewahrungspflichten nach dem Finanz‐ und Steuerrecht.
Art. 6 Abs. 1 f EU‐DSGVO erlaubt dem DF die Verarbeitung personenbezogenen Daten, wenn der DF oder ein*e Dritte*r berechtigte Interessen an dieser Verarbeitung haben und die Interessen des*der Dateninhaber*in, Grundrechte oder Grundfreiheiten nicht entgegenstehen, z.B. zur:
Der DF verarbeitet die Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Wegfall des Zwecks der Datenverarbeitung und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. In der Regel bestehen 6- bzw. 10-jährige Aufbewahrungspflichten für Vereine und Verbände. Erfolgt die Speicherung auf Grundlage einer Einwilligung, so werden personenbezogenen Daten gelöscht, wenn die Einwilligung widerrufen wurde.
Personenbezogenen Daten werden vom DF ausschließlich in einem internen Datenverarbeitungsmanagementsystem verarbeitet.
Diese Dienstleister*innen sind sog. AV‐Dienstleister*innen (Auftragsverarbeiter*innen), die vertraglich nach gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sind.
Es besteht
Bei einer Anfrage können Nachweise durch den DF angefordert werden, die die Identität der anfragenden Person bestätigen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den DF oder seinen Datenschutzbeauftragten wenden.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.