Der Deutsche Frauenrat fordert die Einführung einer bezahlten Freistellung für Väter und Co-Mütter nach der Geburt. Elternfreistellung und Vergütung dürfen nicht auf Elternzeit und Elterngeld angerechnet und müssen aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Deutsche Frauenrat setzt sich bei der Bundesregierung und im Familienministerium dafür ein, dass es eine solche Freistellung von mindestens zwei Wochen innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt geben soll, wie im Gutachten zum zweiten Gleichstellungsbericht beschrieben ist. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur gleichen Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit.