Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass die Hilfsangebote und Sozialsysteme für Armutsbetroffene passgenauer und damit auch wirksamer werden. Dazu ist die flächendeckende Einführung niedrigschwelliger Anlaufstellen mit Ansprechpersonen für allgemeine Sozialberatung (ASB) als Infrastrukturangebot in den Kommunen notwendig. Frauen sind wegen ihrer Belastungen durch die Sorge für Andere auf solche Angebote in besonderer Weise angewiesen.
In diesen für alle Menschen wohnortnah erreichbaren Beratungsstellen sollen die Mitarbeitenden dauerhafte persönliche Ansprechparter*innen (Ankerpersonen) für die Menschen im Quartier sein. Sie sollen für Armutsbetroffene und -bedrohte Lotsenfunktionen im Antragsdschungel übernehmen und jeweils auf die Leistungen oder auch Unterstützungsmöglichkeiten aus unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB VIII, SGB XI, SGB IX, SGB XII und Rechtskreisen (z.B. Unterhaltsrecht) verweisen können. Das Angebot muss für alle zugänglich sein (barrierefrei, mehrsprachig, niedrigschwellig).
Alle Anträge für Transferleistungen können so an einer Stelle zumindest vorbereitet werden. Zukünftig kann hier auch die notwendige Unterstützung für eine Onlinebeantragung erfolgen.
Die Mitarbeitenden in den allgemeinen Sozialberatungsstellen sind darüber hinaus dauerhafte persönliche Ansprechpartner*innen, die die betroffenen Personen ganzheitlich, lebensbegleitend beraten. Sie haben eine Lotsen- bzw. Mentor*innenfunktion. Sie befähigen und ermutigen dazu, die eigenen Rechte durchzusetzen und selbst aktiv zu werden.