Im Zuge des Einsatzes des Deutschen Frauenrats für die Anhebung der Rentenanwartschaften für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern auf drei Entgeltpunkte, sollte auch die Anerkennung der Erziehungszeiten für Adoptiv- und Pflegeeltern für Zeiten nach dem dritten Lebensjahr geprüft werden, um die besonderen Bedingungen besser zu berücksichtigen.
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