Im Zuge des Einsatzes des Deutschen Frauenrats für die Anhebung der Rentenanwartschaften für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern auf drei Entgeltpunkte, sollte auch die Anerkennung der Erziehungszeiten für Adoptiv- und Pflegeeltern für Zeiten nach dem dritten Lebensjahr geprüft werden, um die besonderen Bedingungen besser zu berücksichtigen.