Zusätzlich zu den Arbeitsanforderungen und der Gestaltung ihrer neuen Lebensbedingungen in Deutschland sind viele zugewanderte Frauen belastet mit der Verantwortung für ihre Familie im Heimatland. Sie sorgen sich um ihre zurück gelassenen Kinder und können diese nicht nachholen, weil ihr Einkommen, das bei Frauen regelmäßig geringer ist (Gender Pay Gap), nicht reicht, um die Lebensunterhaltssicherung und den Wohnraum nachzuweisen.
Der Vorstand des Deutschen Frauenrats setzt sich in seiner Lobbyarbeit dafür ein, Frauen gerechte Regelungen und Bedingungen im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung zu schaffen. Insbesondere geht es um:
- Für eine Antragstellung auf Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel sind die notwendigen Prozesse zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.
- Bereits erworbene schulische Abschlüsse und berufliche Qualifikationen müssen zügig anerkannt werden. Auch informell erworbene berufliche Kompetenzen sind anzuerkennen.
- Modularisierte Angebote zur beruflichen (Weiter-)Qualifizierung sind zu entwickeln. Darüber hinaus sollen Ausbildungs- und Beschäftigungsphasen kontinuierlich durch berufsspezifische Sprachvermittlung unterstützt werden.
- Auch in Betrieben muss über Angebote zur Unterstützung von ausländischen Arbeitskräften informiert werden. Der Staat muss niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung für den Betrieb und die ausländischen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, bzw. bestehende Angebote wie die Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatung für Erwachsene oder die Faire Mobilität bedarfsgerecht ausbauen.
- Die Abschlussprüfungen zum Ausbildungsabschluss müssen zeitlich flexibler abgelegt werden können, damit ausländische Auszubildende bis dahin die zur Prüfung notwendigen Deutsch-Sprachkenntnisse erwerben können.
- Um den für die Arbeitsaufnahme einreisenden Frauen eine längerfristige Perspektive zu eröffnen, muss Familiennachzug ermöglicht werden. Bei mitreisenden Kindern ist generell auf die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung und den Nachweis von ausreichendem Wohnraum zu verzichten.
- Der Zugang zu regulären Angeboten der Kinderbetreuung muss von Anfang an sichergestellt werden. Darüber hinaus muss bei allen Bildungs-, Integrations- und Sprachkursangeboten bei Bedarf eine qualifizierte Kinderbetreuung vorgehalten werden.