Der Deutsche Frauenrat fordert eine faire Reform des Kindesunterhaltsrechts, die dem Grundsatz „Solidarität nach Trennung“ folgt. Familienbedingte Nachteile in der Erwerbsfähigkeit und eine damit einhergehende ökonomische Schlechterstellung, die durch die familiäre Verteilung der Betreuung der gemeinsamen Kinder vor der Trennung entstanden sind, müssen Berücksichtigung finden. Der Deutsche Frauenrat fordert angemessene Übergangsfristen für den Eintritt einer Barunterhaltspflicht im paritätischen Wechselmodell für Elternteile, die durch familienbedingte Nachteile in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Übernimmt ein Elternteil deutlich mehr als 50 Prozent der Betreuung, darf ihm zusätzlich zur Hauptverantwortung für das Kind keine Barunterhaltspflicht auferlegt werden. Für solche Betreuungsaufteilungen ist ein Stufenmodell vorzusehen, das die Verteilung von Betreuung und Verantwortung zwischen den Eltern abbildet und bei erweitertem Umgang mit moderaten pauschalen unterhaltsrechtlichen Folgen verbindet. Das Kindergeld muss in allen Betreuungsmodellen beiden Eltern je zur Hälfte zustehen.
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