Der Deutsche Frauenrat lehnt die Auslagerung von Asylverfahren in sogenannte sichere Drittstaaten sowie jede zunehmende Externalisierung von Asyl- und Migrationsentscheidungen ab. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, sich auf der Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, den Zugang zu einem individuellen, fairen und rechtsstaatlich abgesicherten Asylverfahren zu gewährleisten und Verantwortung für Schutzsuchende nicht auf Staaten zu verlagern, die keinen verlässlichen Menschenrechts- und Gewaltschutz bieten.
Der Deutsche Frauenrat betont, dass Frauen in all ihrer Vielfalt, Mädchen sowie Menschen mit diskriminierten Lebensweisen in Dritt- und Transitstaaten in besonderer Weise gefährdet sind. Ihnen drohen dort geschlechtsspezifische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung, Ausbeutung, fehlender Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung, unzureichender Schutz vor Verfolgung sowie systematische Entrechtung. Insbesondere Frauen, die bereits auf der Flucht Gewalt erfahren haben, sind in externen Verfahren häufig gezwungen, ihre Schutzgründe erneut in unsicheren und oft patriarchal geprägten Strukturen darzulegen. Dies kann Angst vor Stigmatisierung, Retraumatisierung und faktischer Rechtlosigkeit verstärken. Hinzu kommt, dass viele Dritt- und Transitstaaten keine verlässlichen Verfahren für geschlechtsspezifische Verfolgung, keine ausreichenden Schutzunterkünfte und keine effektiven Beschwerdewege bieten.
Der Deutsche Frauenrat fordert daher eine Asyl- und Migrationspolitik, die den Schutz von Frauen und anderen besonders gefährdeten Gruppen in den Mittelpunkt stellt, sichere Zugangswege schafft und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards nicht relativiert.
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