Um Klimapolitik sozial- und geschlechtergerecht zu gestalten, fordert der Deutsche Frauenrat:
- Geschlechtergerechtigkeit im Klimaschutzgesetz und Maßnahmenprogrammen zu verankern. Dazu sollte das Gesetz um einen Abschnitt mit Grundsätzen zur Gestaltung der konkreten Klimapolitik ergänzt werden – wie die Berücksichtigung und Förderung der sozialen und Geschlechtergerechtigkeit sowie die Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen.
- Einen Aktionsplan für Geschlechtergerechtigkeit aufzustellen, der – analog zum Gender Action Plan des United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) – die erforderlichen Schritte für eine gerechte Klimapolitik benennt, wer daran beteiligt und wie das Monitoring durchgeführt werden soll.
- In allen mit Klimapolitik befassten Ministerien und Gremien muss die notwendige Genderexpertise aufgebaut und, solange diese nicht vorhanden ist, externe Genderexpertise eingebunden werden.
- Eine nach Geschlecht disaggregierte, intersektional ausgerichtete Wissensbasis aufzubauen. Als wichtiger Schritt zur Bestandsaufnahme vorhandener Erkenntnisse und Identifizierung des Forschungsbedarfs sollte der nächste Gleichstellungsbericht sich mit der Geschlechterperspektive der Klimapolitik befassen.
- Klimapolitische Maßnahmen und Programme einer Genderanalyse (Gender Impact Assessment – GIA und/oder Gender Budgeting) zu unterziehen. Hierzu, und für das begleitende Monitoring, müssen die entsprechenden Ressourcen (personell und finanziell) zur Verfügung gestellt werden.
Um die Herausforderungen einer CO2-neutralen Wirtschaft und Gesellschaft zu bewältigen, bedarf es einer Offenheit für neue Technologien. Risikotechnologien und „False Solutions“ (Lösungen, die mittel- und langfristig negative Auswirkungen auf das Ökosystem haben, wie Atomenergie, geotechnische Eingriffe) müssen dabei von vornherein ausgeschlossen werden. Bei der Technologieentwicklung gilt es, bereits bei den Fragestellungen und im Entwicklungsprozess Genderexpertise einzubeziehen und soziale Aspekte zu berücksichtigen.