Der Deutsche Frauenrat fordert, das Kooperationsverbot für alle Bereiche des Bildungssystems aufzuheben. Im Grundgesetz muss festgeschrieben werden, dass der Bund für die Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens dauerhaft Finanzhilfen zur Verfügung stellen kann. Artikel 91 b GG muss erweitert werden, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auch über Finanzhilfen hinaus zu ermöglichen, etwa zur Entwicklung eines bundesweiten Ganztagsschulprogramms oder zur Förderung von Hochschulen.
Eine gute Bildungspolitik ist entscheidend für die Zukunft unserer Gesellschaft. Insbesondere Mädchen profitieren von einem Bildungssystem, das Bildungskarrieren nicht von den Startbedingungen im Elternhaus abhängig macht und die Grundlage schafft für eine berufliche Existenz, die die wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert. Deshalb brauchen wir eine gemeinsame Bildungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen und Sozialpartnern mit klaren Entwicklungszielen.
Gegenwärtig mangelt es überall an Geld und wissenschaftlich durchdachten, länderübergreifenden Programmen, vor allem bei der Schaffung eines inklusiven Schulwesens, bei der Einrichtung von Ganztagsschulen, bei der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen und an den Hochschulen.