Die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen als integraler Teil von Frauengesundheit und Gesundheitsprävention wird in der Gesundheitsversorgung völlig vernachlässigt. Geburtskliniken werden geschlossen, die Arbeitsbedingungen von Hebammen in den Geburtskliniken haben sich verschärft, Frauen können ihr Recht auf die freie Wahl des Geburtsorts aufgrund der mangelhaften Versorgungsstrukturen nicht ausüben.
Der Deutsche Frauenrat fordert:
- Die konsequente Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels “Gesundheit rund um die Geburt” durch planvolles politisches Vorgehen auf Bundes- und Länderebene mit klaren Zeit- und Zielvorgaben für die im Gesundheitsziel festgelegten Teilziele. Mit Orientierung an der Salutogenese wird das Gesundheitsziel Handlungsgrundlage in der geburtshilflichen Versorgung.
- Die Frau und über sie auch das Kind werden als rechtliche Souveräne in der Geburtshilfe anerkannt. Das Recht der Frau auf adressatinnengerechte Information und Entscheidung wird in jeder Betreuungsphase gefördert und respektiert.
- Die Geburtshilfe wird nicht wettbewerbs- und erlösorientiert vergütet. Finanzielle Anreize werden für vorhaltende Personalplanung und Mindestpersonalmengen geschaffen. Die Fallpauschalen des DRG-Systems werden für Geburtshilfe abgeschafft oder modifiziert.
- Die Kooperation aller Berufsgruppen rund um die Geburt wird verbessert. Die kooperative Schwangerenvorsorge durch Frauenärzt*innen und durch Hebammen ausgehend von der schwangeren Frau und ihren Bedarfen wird gesichert und rechtliche Unschärfen werden geklärt.
- Die praktische Aus- und Weiterbildung aller an der geburtshilflichen Versorgung beteiligten Berufsgruppen, insbesondere aber die Facharztausbildung, wird gezielt auf die physiologische Geburt ausgerichtet. Sie soll in Teilen berufsübergreifend stattfinden.
- Qualitätszirkel werden mit allen Beteiligten (Fachpersonal und Eltern) auf Augenhöhe etabliert.