Bei der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und Mitgliedstaaten über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben sich Mitgliedstaaten mit ihren restriktiven Positionen weitgehend durchgesetzt.
Dazu sagt Sylvia Haller, im Vorstand vom Deutschen Frauenrat für Migration und Flucht zuständig:
„Die Einigung zur EU-Asylreform entspricht nicht einer humanen und solidarischen EU, die Menschenrechte respektiert. Die geplanten EU-Grenzverfahren weichen die Rechtsstandards für Asylsuchende und Geflüchtete auf. Frauen, Familien und Kinder sind davon nicht ausgenommen. Auch die Rechte von queeren Menschen sowie Menschen, die behindert werden und Menschen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren müssen, werden verletzt. Damit droht ein permanenter Ausnahmezustand und eine humanitäre Katastrophe.“
Hintergrund:
Heute haben sich das Europäische Parlament und der Rat über eine Reihe von Verordnungen im Rahmen des „Neuen Pakts zu Migration und Asyl” geeinigt. Künftig soll es einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben. Geplant ist ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können. Die Verteilung der Schutzsuchenden unter den EU-Staaten wird den Plänen zufolge mit einem „Solidaritätsmechanismus“ neu geregelt: Wenn die Länder keine Geflüchteten aufnehmen wollen, müssen sie Ausgleichszahlungen leisten. Abgelehnte Asylbewerber*innen sollen künftig leichter in sogenannte sichere Drittstaaten abgeschoben werden.