Der Vorstand des Deutschen Frauenrats setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geplanten Mütterrente II keine Begrenzung der Anerkennung des 3. Entgeltpunktes für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern auf Eltern mit drei und mehr Kindern stattfindet. Der Deutsche Frauenrat fordert die Anerkennung von drei Entgeltpunkten für die Erziehung für alle Mütter bzw. Väter. Die Finanzierung muss aus Steuermitteln erfolgen (vgl. Beschluss vom 10.11.2013).
Darüber hinaus fordert der Deutsche Frauenrat die Nichtanrechnung der „Kindererziehungszeiten“ als Einkommen auf die Grundsicherung im Alter.