Morgen soll im Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Gründung einer Bundesstiftung Gleichstellung behandelt werden. Der Deutsche Frauenrat begrüßt die Gründung einer solchen Stiftung grundsätzlich, bemängelt aber die unzureichende Einbindung der Zivilgesellschaft.
Dazu erklärt Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats: „Nachdem am letzten Montag die Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Gründung der Gleichstellungsstiftung stattfand und das Gesetz nun schon drei Tage später verabschiedet werden soll, ist es praktisch kaum möglich, dass die fundierte Kritik aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, noch Einfluss auf das Gesetz hat. Dies beschneidet die Einbindung der Zivilgesellschaft in unnötiger Weise.“
In der Anhörung hatte der Deutsche Frauenrat u.a. angeregt, den Stiftungsrat, der die Arbeit der Stiftung steuert, um Mitglieder aus der Zivilgesellschaft zu erweitern. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll er mit 10 Bundestagsabgeordneten und der oder dem Bundesminister*in für Familie, Frauen, Senioren und Jugend politisch besetzt werden und variiert daher je nach politischen Mehrheitsverhältnissen.
„In einer Stiftung, die Gleichstellung gesamtgesellschaftlich stärken und voranbringen soll, darf im Stiftungsrat die Stimme der Zivilgesellschaft nicht fehlen. Insbesondere auch, weil sie unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen eine konstante Vertretung über Legislaturperioden hinweg sicherstellen kann.“, so Dr. Anja Nordmann weiter.