Der Deutsche Frauenrat setzt sich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein, um die Versorgung von ungewollt Schwangeren sicherzustellen und zu verbessern. Er stützt sich dabei auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sowie der ELSA-Studie.
Jede Frau, die sich für ein Kind entscheidet, muss die dafür individuell notwendige Unterstützung erhalten und darf für diese Entscheidung keine Nachteile erfahren. Werdende Eltern müssen soziale und ökonomische Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, sich auch dann für ein Kind entscheiden zu können, wenn die Schwangerschaft ungeplant war.
Aber selbst unter besten Rahmenbedingungen kann es Lebensumstände geben, unter denen Frauen sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Neben Maßnahmen zur Prävention wie Sexualaufklärung in der Schule, dem kostenlosen Zugang zu (Not-)Verhütungsmitteln, dem Rechtsanspruch auf eine psychosoziale Beratung sowie einem flächendeckenden Angebot von Einrichtungen, in denen ambulant und stationär Schwangerschaftsabbrüche von qualifizierten Ärzt*innen durchgeführt werden können, heißt dies auch: Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden und Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Frauenverbände und -gruppen (AG Kath)1 ist ein plurales Netzwerk katholischer Frauenverbände und -gruppen auf Bundesebene. Sie setzt sich für Gerechtigkeit für Frauen und deren Gleichstellung in Kirche und Gesellschaft ein und versteht sich als Anwältin des Lebens. Für die AG Kath gilt die ungeteilte und unantastbare Würde des Menschen für das ungeborene Leben von Beginn an.
Für Frauen ist eine ungewollte Schwangerschaft ein Konflikt, in dem sich die Schwangere für oder gegen das Leben ihres Kindes entscheiden muss. Das Zusammenspiel von Fristen- und Beratungsmodell im § 218a Abs. 1 StGB erkennt diese Situation an und stellt einen wichtigen verfassungsrechtlichen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens dar.
Es ist uns wichtig, dass jede Frau weiterhin wie bisher die Möglichkeit hat, innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Wir sehen, dass es hier noch Lücken in der Versorgungslage gibt, die verbessert werden müssen. Dazu müssen die Bundesländer den Versorgungsauftrag zur Sicherstellung des Angebots ambulanter und stationärer Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 13 Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz erfüllen.
Unabdingbar für uns ist im Schwangerschaftskonflikt für alle Frauen nicht nur das Recht auf Beratung, sondern die Pflicht, vor einem Abbruch eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass jede Frau unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und persönlichen Lebensumständen von ihrem Recht auf Beratung Gebrauch machen und zu einer informierten und selbstverantworteten Entscheidung kommen kann.
Die Mitgliedsverbände der AG Kath
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1 Der BDKJ-Bundesverband ist Mitglied der AG Kath, schließt sich jedoch dieser Stellungnahme nicht an, da der Verband hierzu über keine Beschlusslage verfügt und sich daher als Verband zu der Fragestellung aktuell inhaltlich nicht positioniert.
Die Frauen Union sieht beim § 218 keinen Handlungsbedarf:
Das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des Kindes sind gleichwertige Rechtsgüter. Die Kollision dieser Grundwerte wurde lange diskutiert und im § 218 rechtlich geregelt.
In der Praxis hat sich der § 218 bewährt. Dass die Frauen Union Frauen bei einer ungewollten Schwangerschaft oder deren Verhinderung unterstützen will, ist selbstverständlich. Darüber muss die Debatte geführt werden.
Weitere Informationen:
https://www.frauenunion.de/artikel/ss-218-stgb-abschaffen-eine-debatte-ohne-not